Erste Schritte in Deutschland: die Checkliste

10. Oktober 2026

Neue Arbeit, neue Wohnung, viele Formulare: In den ersten Wochen in Deutschland ist einiges zu erledigen. Diese Checkliste zeigt die Reihenfolge, Fristen und wo Sie zu jedem Punkt mehr erfahren.

Mann mit Koffer an einem Bahnhof in Deutschland
KI-generiert

Die ersten Wochen in Deutschland entscheiden, wie reibungslos alles danach läuft. Wer die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge erledigt, bekommt den Lohn pünktlich, ist versichert und vermeidet Bußgelder. Hier ist die Übersicht – mit Links zu unseren ausführlichen Ratgebern.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung.

Kurz gesagt: Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt an. Danach kommt die Steuer-ID per Post. Eröffnen Sie ein Girokonto, wählen Sie eine Krankenkasse und besorgen Sie sich eine deutsche Handynummer. Rundfunkbeitrag, Haftpflichtversicherung, Deutschlandticket und Deutschkurs folgen in den ersten Wochen.

Die Reihenfolge auf einen Blick

WannWasWichtig
Erste TageHandynummer, WohnungsgeberbestätigungFür Arbeitgeber, Bank und Termine
Innerhalb von 14 TagenAnmeldung beim BürgeramtPflicht, Meldebescheinigung aufheben
Erste WocheGirokonto, Krankenkasse wählenFür Lohn und Versicherung
Nach 2–4 WochenSteuer-ID kommt per PostAn den Arbeitgeber weitergeben
Erster MonatRundfunkbeitrag, Haftpflicht, TicketKosten im Blick behalten
DanachKindergeld, Führerschein, DeutschkursJe nach Situation

1. Anmeldung innerhalb von 14 Tagen

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) anmelden. Das gilt auch für EU-Bürger und auch für eine Unterkunft beim Arbeitgeber.

  • Mitbringen: Pass oder Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.
  • Sie bekommen die Meldebescheinigung – bewahren Sie sie gut auf, Bank, Arbeitgeber und Familienkasse fragen danach.
  • Wer zu spät kommt, riskiert ein Bußgeld. Termine sind oft knapp, buchen Sie also früh.

Alles zu Ablauf und Unterlagen: Umzug und Anmeldung.

2. Steuer-ID kommt per Post

Nach der Anmeldung schickt das Bundeszentralamt für Steuern Ihre steuerliche Identifikationsnummer automatisch per Brief an die gemeldete Adresse. Das dauert meist einige Wochen. Ihr Name muss deshalb am Briefkasten stehen.

Der Arbeitgeber braucht die Steuer-ID für die Lohnabrechnung. Fehlt sie, wird vorläufig nach Steuerklasse VI abgerechnet – das wird später korrigiert. Mehr dazu: Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer.

3. Girokonto eröffnen

Der Lohn wird überwiesen, Miete und Handy werden abgebucht. Jeder mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto, auch ohne festen Wohnsitz. Den Lohn können Sie auch auf ein Konto in einem anderen EU-Staat bekommen.

Unterlagen, Banken und Gebühren: Girokonto in Deutschland eröffnen.

4. Krankenkasse wählen

Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie wählen eine Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, IKK, BKK und andere) und geben dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung. Die Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber, der Beitrag wird direkt vom Lohn abgezogen. Danach bekommen Sie die Gesundheitskarte per Post.

Mehr: Krankenversicherung in Deutschland.

5. Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) bekommen Sie, wenn Sie zum ersten Mal in Deutschland sozialversichert arbeiten. Meist wird sie nach der Anmeldung durch Arbeitgeber oder Krankenkasse von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und kommt per Post. Bewahren Sie den Brief auf, die Nummer gilt ein Leben lang.

6. Deutsche Handynummer

Arbeitgeber, Bank, Vermieter und Ämter wollen Sie erreichen, und viele Freigaben laufen per SMS. Eine Prepaid-SIM ist schnell gekauft, muss aber laut Gesetz mit Ausweis freigeschaltet werden – per Video-Ident, Post-Ident oder im Laden.

Alles zu Prepaid, Vertrag, eSIM und Roaming: Deutsche Handynummer und SIM-Karte.

7. Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Sie zahlt, wenn Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen – etwa einen Wasserschaden in der Mietwohnung oder einen Unfall mit dem Fahrrad. Viele Vermieter fragen danach.

Mehr: Haftpflichtversicherung.

8. Rundfunkbeitrag

Für jede Wohnung ist der Rundfunkbeitrag fällig, egal ob Sie Fernseher oder Radio haben. Er beträgt derzeit 18,36 € im Monat pro Wohnung, nicht pro Person.

  • Wohnen Sie mit anderen zusammen, zahlt nur eine Person für die Wohnung.
  • Nach der Anmeldung schreibt Ihnen meist der Beitragsservice. Klären Sie mit Mitbewohnern oder Vermieter, ob die Wohnung schon angemeldet ist, und antworten Sie dann.
  • Ignorieren Sie die Briefe nicht – sonst wird nachgefordert.

9. Deutschlandticket und Weg zur Arbeit

Mit dem Deutschlandticket fahren Sie bundesweit mit Bus, S-Bahn, U-Bahn und Regionalzügen (nicht ICE/IC). Es kostet 2026 63 € im Monat, ist ein Abo und monatlich kündbar. Manche Arbeitgeber bieten es als vergünstigtes Jobticket an.

Wichtig: In ländlichen Orten fahren Busse oft selten, im Schichtbetrieb manchmal gar nicht. Klären Sie den Weg zur Arbeit vor dem ersten Arbeitstag – zum Beispiel Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder eigenes Auto.

10. Arzt und Notrufnummern

  • 112 – Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr, bei Lebensgefahr.
  • 110 – Polizei.
  • 116117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst, wenn die Praxen geschlossen sind und es nicht bis morgen warten kann.

Suchen Sie sich früh eine Hausarztpraxis in der Nähe und nehmen Sie zum Termin die Gesundheitskarte mit. Wenn Sie krank sind, melden Sie sich am ersten Tag vor Schichtbeginn beim Arbeitgeber. Die Krankmeldung (AU) schickt die Praxis heute elektronisch an die Krankenkasse.

11. Kindergeld

Leben Ihre Kinder mit Ihnen in Deutschland – oder in manchen Fällen auch im Heimatland – können Sie Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Dafür brauchen Sie Ihre Steuer-ID und die Ihrer Kinder.

Mehr: Kindergeld für EU-Bürger.

12. Führerschein

  • EU-Führerschein: gilt in Deutschland unbegrenzt, kein Umtausch nötig.
  • Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat (z. B. Moldau): gilt meist nur sechs Monate nach dem Umzug, danach ist eine Umschreibung bei der Führerscheinstelle nötig.
  • Ukrainische Führerscheine: Für Menschen mit vorübergehendem Schutz gelten Sonderregeln. Fragen Sie bei der örtlichen Führerscheinstelle nach dem aktuellen Stand.

13. Deutschkurs

Für die Arbeit im Lager reichen bei uns Deutsch, Russisch oder Englisch. Trotzdem lohnt sich Deutsch – für Ämter, Arzt und bessere Stellen. Integrationskurse des BAMF sind auch für EU-Bürger und Menschen mit Schutz nach § 24 möglich; die Zulassung beantragen Sie beim BAMF oder über einen Kursträger. Volkshochschulen bieten Abendkurse an, dazu kommen kostenlose Apps.

14. Geld, Lohn und Steuern im Blick

Checkliste zum Abhaken

  1. Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter holen.
  2. Termin beim Bürgeramt – Anmeldung innerhalb von 14 Tagen.
  3. Deutsche Handynummer besorgen und freischalten.
  4. Girokonto eröffnen, IBAN an den Arbeitgeber geben.
  5. Krankenkasse wählen, Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber.
  6. Name an den Briefkasten – Steuer-ID und SV-Nummer kommen per Post.
  7. Steuer-ID an den Arbeitgeber weitergeben.
  8. Rundfunkbeitrag klären.
  9. Haftpflichtversicherung abschließen.
  10. Weg zur Arbeit organisieren, ggf. Deutschlandticket.
  11. Hausarzt suchen, Notrufnummern speichern.
  12. Kindergeld, Führerschein und Deutschkurs angehen.

Wir helfen beim Start

Wir zahlen ab 15,33 € pro Stunde brutto, als Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto. Wir helfen bei Umzug und Anmeldung, bei Bedarf kann eine Unterkunft gestellt werden. Unsere Ansprechpartner sprechen Deutsch, Englisch und Russisch. Eine Vermittlungsgebühr zahlen Bewerber bei uns nicht.

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Häufige Fragen

Was muss ich in Deutschland als Erstes erledigen?
Die Anmeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Ohne Meldebescheinigung kommt keine Steuer-ID, und viele andere Schritte wie Konto, Kindergeld oder Handyvertrag werden schwieriger.
Kann ich ohne Steuer-ID anfangen zu arbeiten?
Ja. Sie können die Arbeit aufnehmen und die Steuer-ID nachreichen, sobald der Brief da ist. Bis dahin kann der Arbeitgeber vorläufig die Steuerklasse VI ansetzen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird später korrigiert oder über die Steuererklärung erstattet.
Muss ich mich selbst bei der Krankenkasse versichern?
Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch gesetzlich versichert. Sie wählen nur eine Krankenkasse und geben dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung. Die Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber. Wählen Sie keine Kasse, meldet er Sie bei einer Kasse an.
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Gerät. Er ist aber pro Wohnung nur einmal fällig: Wohnen Sie mit anderen zusammen, zahlt nur eine Person. Klären Sie, ob die Wohnung schon angemeldet ist.
Gilt mein Führerschein aus der Heimat in Deutschland?
Ein Führerschein aus einem EU-Staat gilt in Deutschland ohne Umtausch. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten gelten in der Regel nur sechs Monate nach dem Umzug, danach ist eine Umschreibung nötig. Für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es Sonderregeln – fragen Sie bei der Führerscheinstelle nach.
Wen rufe ich an, wenn ich nachts krank werde?
Bei Lebensgefahr sofort die 112. Wenn es nicht lebensbedrohlich ist, aber nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Beide Nummern sind kostenlos.

Für EU-Bürger und Ukrainer

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Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

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