Arbeit in Deutschland für Ukrainerinnen und Ukrainer

Mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie brauchen, welche Stellen wir anbieten und wie wir Sie unterstützen.

Mann mit Koffer an einem Bahnhof in Deutschland
KI-generiert

Seit 2022 sind viele Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Wenn Sie eine feste Stelle im Lager oder in der Produktion suchen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung – legal, mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherung.

Wer sich bewerben kann

Wir stellen ukrainische Staatsangehörige ein, die in Deutschland vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG haben oder erhalten können. Grundlage ist ein Beschluss der EU; nach aktuellem EU-Beschluss gilt der Schutz bis zum 4. März 2027.

Bewerben können Sie sich, wenn Sie

  • bereits in Deutschland leben und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder eine Fiktionsbescheinigung haben,
  • nach Deutschland kommen möchten – dann erklären wir Ihnen vorab die Schritte nach der Ankunft.

Entscheidend ist der Eintrag im Dokument: Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 ist Arbeit erlaubt; in der Fiktionsbescheinigung sollte „Erwerbstätigkeit erlaubt“ stehen. Im Zweifel fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach oder schreiben Sie uns. Mehr dazu: Wer darf in Deutschland arbeiten?

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • ukrainischer Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder Fiktionsbescheinigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
  • Meldebescheinigung (Anmeldung beim Bürgeramt)
  • Steuer-ID, Bankkonto und Krankenkasse, falls schon vorhanden
  • Führerschein und Staplerschein, falls vorhanden

Die ersten Schritte

  1. Anmeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug – mit Pass und Wohnungsgeberbestätigung.
  2. Ausländerbehörde: Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis nach § 24. Die Entscheidung trifft allein die Behörde.
  3. Steuer-ID, Bankkonto, Krankenkasse: Die Steuer-ID kommt nach der Anmeldung per Post.

Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten. Leben Sie schon in einer anderen Stadt, helfen wir beim Umzug innerhalb Deutschlands. Gilt für Sie eine Wohnsitzauflage, klären Sie den Umzug vorher mit der Ausländerbehörde – wir sagen Ihnen, wie. Mehr unter Umzug und Anmeldung.

Unsere Stellen und Standorte

Wir suchen Staplerfahrer (m/w/d), Lagerarbeiter (m/w/d) und Produktionshelfer (m/w/d) in Göttingen und Hannover (Niedersachsen) sowie in Paderborn und Gütersloh (Nordrhein-Westfalen). Alle offenen Stellen finden Sie in der Stellenübersicht.

Das bieten wir

  • Lohn ab 15,33 € pro Stunde brutto
  • Arbeitsvertrag mit uns als deutschem Personaldienstleister (Zeitarbeit), Einsatz bei Kundenbetrieben in Logistik, Lager und Produktion
  • Sozialversicherung, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • kostenlos für Bewerberinnen und Bewerber
  • auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden

Deutschkenntnisse sind ein Plus, wir prüfen aber auch Bewerbungen ohne Deutsch. Auf Wunsch sprechen wir mit Ihnen Russisch.

Vorsicht bei unseriösen Angeboten

Niemand kann Ihnen eine Arbeitserlaubnis oder einen „garantierten“ Job verkaufen. Zahlen Sie keine Vermittlungsgebühr und schicken Sie Fremden keine Originaldokumente.

Jetzt bewerben

Füllen Sie unser Bewerbungsformular aus – kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns bei Ihnen.

Häufige Fragen

Darf ich als Ukrainerin oder Ukrainer in Deutschland arbeiten?
Ja. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist die Arbeit erlaubt. Solange der Antrag bearbeitet wird, können Sie mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten, wenn darin die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Ich bin noch in der Ukraine. Kann ich mich schon bewerben?
Ja. Wir erklären Ihnen die Schritte nach der Ankunft. Über den Aufenthaltstitel entscheidet allein die Ausländerbehörde; wir können ihn nicht zusagen. Arbeiten können Sie, sobald Sie ein Dokument mit Arbeitserlaubnis haben.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ihren ukrainischen Pass, die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder eine Fiktionsbescheinigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit sowie die Meldebescheinigung (Anmeldung).
Wie hoch ist der Lohn?
Der Lohn beginnt bei 15,33 € pro Stunde brutto. Der genaue Stundenlohn hängt vom Einsatz ab und steht im Arbeitsvertrag.
Helfen Sie beim Umzug und bei der Wohnung?
Ja. Wir helfen bei der Anmeldung und beim Umzug innerhalb Deutschlands. Auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
Welches Dokument haben Sie?

Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

Sind Sie schon in Deutschland?
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