Wohnung mieten: Diese Unterlagen brauchen Sie

2. Oktober 2026

Auf viele Wohnungen kommen viele Bewerber – Vermieter entscheiden sich oft für die, die sofort vollständige Unterlagen mitbringen. Hier steht, was Sie vorbereiten sollten, was bei der Kaution gilt und wie Sie Fake-Inserate erkennen.

Paar bei einer Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter
KI-generiert

Eine Wohnung zu finden ist nach dem Umzug nach Deutschland einer der schwierigsten Schritte – besonders in größeren Städten. Zu Besichtigungen kommen oft viele Interessenten, und den Zuschlag bekommt meist, wer seine Unterlagen in Ordnung hat. Hier erfahren Sie, was Sie vorbereiten sollten und wie Sie sich vor Betrug schützen.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung.

Kurz gesagt: Für eine Mietwohnung brauchen Sie meist Ausweis, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag), eine Schufa-Auskunft und eine Mieterselbstauskunft. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Nach dem Einzug muss der Vermieter Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung ausstellen (§ 19 BMG).

Kaltmiete, Warmmiete, Nebenkosten

BegriffBedeutung
Kaltmiete / NettokaltmieteMiete nur für die Wohnung selbst
Nebenkosten / BetriebskostenWasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Grundsteuer u. a.
HeizkostenHeizung, oft auch Warmwasser
WarmmieteKaltmiete plus Neben- und Heizkosten
KautionMietsicherheit, die nach dem Auszug zurückgezahlt wird
ProvisionMaklergebühr

Strom und Internet sind in der Warmmiete meist nicht enthalten – diese Verträge schließen Sie selbst ab. Nebenkosten zahlen Sie monatlich voraus; einmal im Jahr kommt die Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben.

Unterlagen-Checkliste

Ausweis

Pass oder Personalausweis zur Identifizierung. Laut den Datenschutzaufsichtsbehörden dürfen beim Besichtigungstermin nur Identifikations- und Kontaktdaten erhoben werden; eine Ausweiskopie gehört erst in die Phase kurz vor Vertragsschluss.

Einkommensnachweis

  • Lohnabrechnungen – üblich sind die letzten drei Monate,
  • Arbeitsvertrag – wichtig, wenn Sie gerade erst angefangen haben,
  • eventuell eine Arbeitgeberbescheinigung.

Nicht erforderliche Angaben (z. B. Steuerklasse oder Konfession) dürfen Sie schwärzen.

Schufa-Auskunft

Die Schufa zeigt, ob Sie Rechnungen und Kredite zuverlässig bezahlen. Zwei Dokumente werden oft verwechselt:

  • Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: jederzeit anforderbar, enthält alle gespeicherten Daten, gedacht zur eigenen Kontrolle.
  • Kostenpflichtige BonitätsAuskunft: gekürzte Fassung speziell zur Weitergabe an Vermieter und andere Dritte.

Wer neu in Deutschland ist, hat oft kaum Einträge. Dann zählen Arbeitsvertrag und Einkommen umso mehr.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietschulden bestehen, wird häufig verlangt. Der Bundesgerichtshof hat aber 2009 entschieden (VIII ZR 238/08), dass Vermieter sie nicht ausstellen müssen – geschuldet ist nur eine Quittung über erhaltene Zahlungen. Als Alternative eignen sich Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.

Mieterselbstauskunft

Ein Fragebogen zu Name, Kontakt, Beruf, Arbeitgeber, Einkommen und Zahl der Bewohner. Erlaubt sind nur Fragen, die mit dem Mietverhältnis zusammenhängen (Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz). Fragen etwa nach Religion, Parteizugehörigkeit oder Kinderwunsch sind in der Regel unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.

Tipp: Bewerbungsmappe für Vermieter

Legen Sie alle Unterlagen vorab in einer Mappe oder als PDF bereit: Ausweis, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Schufa-Auskunft, Selbstauskunft und, falls vorhanden, Bescheinigung des Vorvermieters. Ein kurzes Anschreiben mit ein paar Sätzen zu Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und dem gewünschten Einzugstermin hilft zusätzlich. So können Sie nach einer Besichtigung sofort reagieren. Schicken Sie vollständige Kopien aber erst, wenn das Inserat und der Vermieter seriös wirken.

Kaution nach § 551 BGB

  • höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten,
  • Zahlung in drei gleichen Monatsraten erlaubt; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig,
  • der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen,
  • abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.

Die Kaution wird nach Vertragsunterzeichnung fällig – nie vor der Besichtigung.

Besichtigung

  • Pünktlich kommen und eine Mappe mit Unterlagen mitbringen.
  • Fenster, Heizung, Feuchtigkeit und Schimmel, Wasserdruck und Küche prüfen.
  • Nach Höhe der Nebenkosten, Heizungsart und Einbauküche fragen.
  • Klären, ob der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellt.

Wohnungsgeberbestätigung und Anmeldung

Nach dem Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Dafür muss der Wohnungsgeber nach § 19 Bundesmeldegesetz den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Verweigert er das, müssen Sie es der Meldebehörde unverzüglich mitteilen. Eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anzubieten, ohne dass dort jemand einzieht (Scheinanmeldung), ist verboten.

Mehr dazu unter Umzug und Anmeldung.

Typische Betrugsmaschen

Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor Fake-Inseraten. Warnsignale:

  • Miete deutlich unter dem Marktpreis, schöne Fotos, aber keine genaue Adresse,
  • der Vermieter ist angeblich im Ausland und will den Schlüssel per Post oder über eine „Agentur“ schicken,
  • Vorkasse oder Kaution vor der Besichtigung und vor dem Vertrag,
  • Ausweiskopie wird sofort verlangt,
  • Zeitdruck: „Es gibt viele Interessenten, entscheiden Sie heute.“

Grundregel: Kein Geld für eine Wohnung, die Sie nicht gesehen haben und für die kein unterschriebener Mietvertrag vorliegt. Weitere Warnsignale finden Sie in Betrug bei Jobangeboten erkennen.

WG-Zimmer als Einstieg

In einer Wohngemeinschaft (WG) haben Sie ein eigenes Zimmer und teilen Küche und Bad. Für Neuankömmlinge oft der einfachste Start:

  • geringere Anforderungen an Unterlagen,
  • Zimmer häufig möbliert,
  • in Ruhe weitersuchen, sobald Lohnabrechnungen und eine deutsche Adresse vorhanden sind.

Auch in der WG brauchen Sie für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung.

Wohnberechtigungsschein (WBS) kurz erklärt

Mit einem WBS dürfen Sie eine geförderte Sozialwohnung mieten. Die Stadt oder Gemeinde stellt ihn bei Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen aus. Voraussetzungen und Einkommensgrenzen legt jedes Bundesland selbst fest, und freie Sozialwohnungen sind oft knapp. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach.

Wohnen bei einem Job über uns

Wenn Sie bei uns arbeiten, kann bei Bedarf eine Wohnung gestellt werden – in der Nähe des Arbeitsorts. Mehr auf der Seite Wohnung. Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Sie können jederzeit selbst suchen. Wir helfen bei Umzug und Anmeldung, Eine Vermittlungsgebühr zahlen Bewerber bei uns nicht.

Wir zahlen ab 15,33 € pro Stunde brutto, als Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto. Sehen Sie sich die Stellen an oder füllen Sie das Bewerbungsformular aus und geben Sie an, ob Sie eine Wohnung brauchen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht man, um eine Wohnung zu mieten?
In der Regel Ausweis, Lohnabrechnungen der letzten Monate oder Arbeitsvertrag, eine Schufa-Auskunft, eine Mieterselbstauskunft und, falls vorhanden, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Nach § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (Nettokaltmiete). Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Reicht dem Vermieter die kostenlose Schufa-Auskunft?
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für Ihre eigene Kontrolle gedacht und enthält alle gespeicherten Daten. Für Vermieter bietet die Schufa die kostenpflichtige BonitätsAuskunft an. Manche Vermieter akzeptieren auch andere Nachweise.
Ich habe noch keine Schufa-Einträge. Was nun?
Das ist bei Neuankömmlingen normal. Legen Sie Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen vor, dazu eine Bescheinigung des früheren Vermieters, falls vorhanden. Ein WG-Zimmer ist oft der einfachere Einstieg.
Muss ich einen Makler bezahlen?
Seit 2015 gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Hat der Vermieter den Makler beauftragt, zahlen Sie keine Provision.
Helfen Sie bei der Wohnungssuche?
Wenn Sie bei uns arbeiten, kann bei Bedarf eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsorts gestellt werden. Außerdem helfen wir bei Umzug und Anmeldung.

Für EU-Bürger und Ukrainer

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