Umzug nach Deutschland und Anmeldung: Schritt für Schritt

Was Sie vor dem Umzug und in den ersten Wochen in Deutschland erledigen müssen – von den Dokumenten bis zu Anmeldung, Bankkonto und Krankenkasse. Wir unterstützen Sie dabei.

Paar füllt Unterlagen am Küchentisch aus
KI-generiert

Ein Umzug in ein anderes Land bringt viele neue Aufgaben auf einmal. Wer die Reihenfolge kennt, hat es leichter. Hier finden EU-Bürgerinnen und -Bürger, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, eine Anleitung Schritt für Schritt. Für Ukrainerinnen und Ukrainer gelten fast dieselben Schritte, dazu kommt der Weg zur Ausländerbehörde – mehr unter Bewerber aus der Ukraine. Wenn Sie einen anderen Pass haben, lesen Sie zuerst, wer in Deutschland arbeiten darf.

Schritt 1: Dokumente vorbereiten

Prüfen Sie vor der Reise, ob Sie Folgendes haben:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis eines EU-Staates – das wichtigste Dokument für Arbeit und Anmeldung;
  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder, wenn Sie mit Familie kommen oder Leistungen beantragen möchten;
  • Führerschein, falls vorhanden;
  • Staplerschein, falls vorhanden – ein großer Vorteil für die Arbeit im Lager;
  • Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung – nicht Pflicht, aber hilfreich;
  • Bankkarte für die ersten Ausgaben.

Fremdsprachige Dokumente müssen manchmal übersetzt werden. Welche Übersetzungen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab – wir beraten Sie.

Schritt 2: Vertrag vor dem Umzug

Wir empfehlen, erst umzuziehen, wenn alles geklärt ist: Stelle, Einsatzort und Startdatum. Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie vor Arbeitsbeginn. Den gesamten Ablauf finden Sie unter So funktioniert’s.

Schritt 3: Anreise

EU-Bürgerinnen und -Bürger reisen ohne Visum nach Deutschland ein – mit Bus, Flugzeug, Bahn oder Auto. Rumänien und Bulgarien sind seit dem 1. Januar 2025 voll im Schengen-Raum; an den Binnengrenzen gibt es in der Regel keine Passkontrollen.

Tipps für die Reise:

  • Dokumente ins Handgepäck, nicht in den Koffer;
  • Kopien der Dokumente auf dem Handy speichern;
  • uns Ankunftsdatum und -zeit rechtzeitig mitteilen.

Schritt 4: Ankunft und Wohnung

Nach der Ankunft ziehen Sie in Ihre Unterkunft ein. Auf Wunsch kann eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes gestellt werden – mehr dazu unter Wohnung. Wenn Sie selbst suchen, klären Sie vorher, ob Sie eine Wohnungsgeberbestätigung bekommen.

Schritt 5: Anmeldung des Wohnsitzes

Die Anmeldung ist Pflicht. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Ohne Anmeldung ist es schwer, ein Bankkonto zu eröffnen oder eine Steuer-ID zu bekommen.

Wo?

Beim Bürgeramt Ihrer Stadt (je nach Stadt auch Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt).

Termin

In vielen Städten brauchen Sie einen Termin – online auf der Website der Stadt oder per Telefon. Freie Termine gibt es nicht immer sofort, deshalb buchen Sie möglichst früh.

Was mitbringen?

  • Reisepass oder Personalausweis;
  • Wohnungsgeberbestätigung – sie wird von der Person oder Firma ausgestellt, die Ihnen die Wohnung zur Verfügung stellt;
  • ausgefülltes Anmeldeformular, falls die Stadt dies vorab verlangt.

Nach dem Termin erhalten Sie die Meldebescheinigung. Bewahren Sie sie gut auf – Bank und Behörden fragen danach.

Wir helfen bei der Anmeldung: Wir erklären, wie Sie einen Termin bekommen, welche Unterlagen nötig sind und wie Sie das Formular ausfüllen.

Für Ukrainerinnen und Ukrainer

Nach der Anmeldung wenden Sie sich an die Ausländerbehörde und beantragen die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Während der Antrag bearbeitet wird, kann die Behörde eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Arbeiten dürfen Sie, wenn im Dokument „Erwerbstätigkeit erlaubt“ steht.

Schritt 6: Steuer-ID

Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Der Brief kommt per Post an Ihre Adresse, meist innerhalb einiger Wochen. Ihr Arbeitgeber braucht die Nummer für die korrekte Lohnabrechnung. Achten Sie darauf, dass Ihr Name am Briefkasten steht.

Schritt 7: Bankkonto

Der Lohn wird auf ein Bankkonto überwiesen. Ein Euro-Konto mit IBAN können Sie bei einer Filialbank oder Online-Bank eröffnen. Meist brauchen Sie dafür Pass oder Ausweis und die Meldebescheinigung. Wenn Sie bereits ein Konto mit IBAN in einem anderen EU-Land haben, fragen Sie uns, ob es genutzt werden kann.

Schritt 8: Krankenkasse

In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wählen Ihre Krankenkasse selbst – es gibt viele, sie unterscheiden sich vor allem bei Zusatzleistungen. Den Namen der Kasse teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit. Ihre Versichertenkarte kommt per Post.

Mit dem Arbeitsvertrag sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Schritt 9: Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer brauchen Sie für die Rentenversicherung. Sie wird in der Regel automatisch vergeben, nachdem Arbeitgeber oder Krankenkasse Sie gemeldet haben. Auch dieser Brief kommt per Post. Hatten Sie schon früher eine Nummer in Deutschland, bleibt sie gleich.

Schritt 10: Handy und SIM-Karte

Eine deutsche SIM-Karte erleichtert den Kontakt mit Arbeitgeber, Bank und Behörden. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Prepaid – ohne Vertrag, Sie laden Guthaben auf. Praktisch für die ersten Wochen. Zur Aktivierung müssen Sie sich ausweisen.
  • Vertrag – meist mit längerer Laufzeit, oft sind Bankkonto und Anmeldung nötig.

Innerhalb der EU gilt in der Regel Roaming zu Inlandspreisen, Sie können also anfangs Ihre bisherige SIM-Karte nutzen.

Schritt 11: Kindergeld

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten – unter Umständen auch dann, wenn die Kinder in einem anderen EU-Land leben. Der Antrag geht an die Familienkasse, die über den Anspruch entscheidet. Sie brauchen dafür unter anderem Ihre Steuer-ID und die Geburtsurkunden der Kinder.

Wobei wir helfen

  • wir sagen Ihnen, welche Dokumente Sie mitbringen sollten;
  • auf Wunsch kann eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes gestellt werden;
  • wir helfen bei Termin und Vorbereitung der Anmeldung;
  • wir erklären, wie Sie ein Konto eröffnen und eine Krankenkasse wählen;
  • wir bereiten Sie auf den ersten Arbeitstag und die Sicherheitsunterweisung vor.

Für die Vermittlung zahlen Sie als Bewerberin oder Bewerber keine Gebühr.

Kurz: die ersten zwei Wochen

  1. Ankunft und Einzug.
  2. Termin beim Bürgeramt und Anmeldung – innerhalb von 2 Wochen.
  3. Krankenkasse wählen.
  4. Bankkonto eröffnen.
  5. SIM-Karte besorgen.
  6. Auf die Briefe mit Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer warten.

Möchten Sie starten? Füllen Sie den Fragebogen aus – das dauert etwa eine Minute.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit habe ich für die Anmeldung?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Einen Termin beim Bürgeramt sollten Sie früh vereinbaren.
Wie bekomme ich meine Steuer-ID?
Die Steuer-ID kommt nach der Anmeldung automatisch per Post, meist innerhalb einiger Wochen. Kommt kein Brief, kann sie erneut angefordert werden.
Brauche ich eine Krankenversicherung?
Ja, in Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht. Sie wählen eine Krankenkasse und teilen sie Ihrem Arbeitgeber mit.
Kann ich Kindergeld bekommen?
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Darüber entscheidet die Familienkasse.
Helfen Sie bei den Formalitäten?
Ja. Wir sagen Ihnen, welche Dokumente Sie brauchen, helfen bei der Anmeldung und erklären die ersten Schritte nach der Ankunft.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
Welches Dokument haben Sie?

Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

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