Auf dieser Seite finden Sie kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeit über uns. Mehr zu den einzelnen Schritten lesen Sie unter So funktioniert’s, zu Dokumenten und Anmeldung unter Umzug und Anmeldung.
Keine Antwort gefunden? Füllen Sie den Fragebogen aus – wir melden uns und beantworten Ihre Fragen.
Wie viel verdiene ich?
Der Lohn beträgt ab 15,33 € pro Stunde brutto, für Staplerfahrer ab 16,08 € pro Stunde brutto. Die genauen Bedingungen hängen von Stelle und Einsatzort ab und stehen im Jobangebot.
Mit wem schließe ich den Arbeitsvertrag?
Mit uns als deutschem Personaldienstleister. Sie erhalten den Vertrag vor Arbeitsbeginn und arbeiten bei Kundenbetrieben in Logistik, Lager und Produktion.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist eine gesetzlich geregelte Form der Beschäftigung: Ihr Vertrag besteht mit dem Personaldienstleister, Sie arbeiten bei dessen Kunden. Sie haben alle gesetzlichen Rechte wie Sozialversicherung, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Muss ich für die Vermittlung etwas bezahlen?
Nein. Für Bewerberinnen und Bewerber ist unser Service kostenlos.
Muss ich Deutsch sprechen?
Deutschkenntnisse sind ein großes Plus. Wir prüfen aber auch Bewerbungen ohne Deutsch – füllen Sie den Fragebogen also in jedem Fall aus.
Ab welchem Alter kann ich mich bewerben?
Ab 18 Jahren. Beim Ausfüllen des Fragebogens müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Wer kann bei Ihnen arbeiten?
Alle, die in Deutschland arbeiten dürfen: EU-Bürger mit Pass oder Personalausweis, Ukrainerinnen und Ukrainer mit vorübergehendem Schutz sowie Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die Arbeit erlaubt.
Ich komme aus der Ukraine. Kann ich bei Ihnen arbeiten?
Ja. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung, in der die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Wir helfen bei der Anmeldung und beim Umzug innerhalb Deutschlands.
Ich habe einen „grauen Pass“ aus Lettland oder Estland. Kann ich arbeiten?
Der Nichtbürgerpass Lettlands oder Estlands ist kein EU-Pass und gibt kein automatisches Recht auf Arbeit in Deutschland. Ohne einen deutschen Aufenthaltstitel, der Arbeit erlaubt, können wir Sie deshalb leider nicht beschäftigen.
Ich habe einen biometrischen Pass aus Moldau. Reicht das?
Nein. Mit dem biometrischen Pass aus Moldau dürfen Sie 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in die EU reisen, aber nicht arbeiten. Mit einem rumänischen Pass können Sie als EU-Bürger in Deutschland arbeiten.
Stellen Sie eine Wohnung?
Auf Wunsch kann eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes gestellt werden. In der Regel ist das ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung, oft gemeinsam mit anderen. Sie können auch selbst eine Wohnung suchen.
Helfen Sie bei der Anmeldung?
Ja. Wir helfen bei der Anmeldung des Wohnsitzes und erklären, wie Sie einen Termin beim Bürgeramt bekommen und welche Unterlagen Sie brauchen. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Kann ich mit Familie oder als Paar kommen?
Geben Sie das bitte im Fragebogen an. Wir berücksichtigen es bei Stelle und Unterkunft und besprechen die Möglichkeiten im Gespräch.
Brauche ich einen Staplerschein?
Für Staplerfahrer ist der Staplerschein ein großer Vorteil. Für Lager- und Produktionsjobs ist er nicht nötig.
Wie schnell kann ich anfangen?
Das hängt von Stelle, Stadt und Ihrer Situation ab. Wir melden uns in der Regel innerhalb von etwa 24 Stunden an Werktagen; wenn Sie schon in Deutschland sind, geht der Start meist schneller.
Wo sind die Arbeitsplätze?
In Göttingen und Hannover (Niedersachsen) sowie in Paderborn und Gütersloh (Nordrhein-Westfalen).
Was passiert mit meinen Daten aus dem Fragebogen?
Die Daten werden verschlüsselt auf einem Server in Deutschland gespeichert; Zugriff haben nur berechtigte Mitarbeitende. Nach 180 Tagen werden sie automatisch gelöscht, wenn kein Arbeitsverhältnis entsteht und Sie keiner längeren Speicherung zugestimmt haben.
Ich habe einen EU-Pass, meine Frau nicht. Darf sie mitkommen und arbeiten?
Ja. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren eines EU-Bürgers, der in Deutschland arbeitet, dürfen hier leben und arbeiten, ohne Deutschtest. Staatsangehörige der Republik Moldau mit biometrischem Pass und der Ukraine reisen visumfrei ein, für andere ist das Visum gebührenfrei. Details im Ratgeber-Artikel „Familiennachzug“.
Mein Ehepartner ist Deutscher. Gelten dieselben Regeln?
Nein. Beim Nachzug zu Deutschen braucht man ein nationales Visum über die Botschaft und in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau A1. Die vereinfachten Regeln gelten für Familien von Bürgern anderer EU-Staaten.