Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes

Auf Wunsch kann eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes gestellt werden. Sie können aber auch selbst eine Wohnung suchen.

Zimmer in einer Mitarbeiterwohnung
KI-generiert

Für viele Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, ist die Wohnungsfrage die größte Hürde. Ohne Bonitätsnachweis und ohne Kontakte vor Ort ist eine Wohnung schwer zu finden. Deshalb unterstützen wir Sie dabei von Anfang an.

Wohnung auf Wunsch

Auf Wunsch kann eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes gestellt werden – in allen unseren Regionen: Göttingen, Hannover, Paderborn und Gütersloh. Kreuzen Sie im Fragebogen einfach an, dass Sie eine Wohnung brauchen. Die Einzelheiten besprechen wir im ersten Gespräch.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht. Wenn Sie schon eine Wohnung in Deutschland haben oder lieber allein wohnen möchten, können Sie selbst eine Wohnung suchen.

Was Sie erwartet

Die genauen Bedingungen hängen von der Stadt und den freien Plätzen ab. Deshalb beschreiben wir die Unterkunft konkret im Gespräch mit Ihnen. Allgemein gilt:

  • in der Regel ein möbliertes Zimmer oder eine möblierte Wohnung;
  • oft eine Wohngemeinschaft: Mehrere Kolleginnen und Kollegen wohnen zusammen, Küche und Bad werden geteilt;
  • die Lage ist so gewählt, dass Sie den Arbeitsplatz gut erreichen;
  • das Nötigste (Bett, Schrank, Küche) ist meist vorhanden.

Fragen Sie vor dem Umzug alles, was Ihnen wichtig ist – zum Beispiel, wo die Wohnung liegt und wie viele Personen dort wohnen.

Wenn Sie selbst suchen

Eine eigene Wohnung zu finden ist möglich, braucht aber Zeit. Einige Tipps:

  • beginnen Sie früh mit der Suche, vor allem in größeren Städten;
  • fragen Sie bei der Besichtigung, ob Sie eine Wohnungsgeberbestätigung bekommen;
  • lesen Sie den Mietvertrag genau, bevor Sie unterschreiben;
  • überweisen Sie kein Geld an Unbekannte, bevor Sie Wohnung und Vertrag gesehen haben.

Wohnungsgeberbestätigung und Anmeldung

Wer in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung der Person oder Firma, die Ihnen die Wohnung zur Verfügung stellt – die Wohnungsgeberbestätigung.

So läuft es ab:

  1. Sie ziehen in die Wohnung ein.
  2. Der Wohnungsgeber oder die Verwaltung füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus und unterschreibt sie.
  3. Sie vereinbaren einen Termin beim Bürgeramt.
  4. Zum Termin bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die Bestätigung mit.

Wohnen Sie in einer von uns gestellten Wohnung, sorgen wir dafür, dass Sie diese Bestätigung erhalten. Mehr dazu lesen Sie unter Umzug und Anmeldung.

Hausregeln

Wenn mehrere Menschen zusammen wohnen, helfen einfache Regeln. Üblich sind:

  • Ordnung und Sauberkeit in Küche, Bad und Flur;
  • Nachtruhe (in Deutschland meist von 22 bis 6 Uhr);
  • richtige Mülltrennung – in Deutschland sehr wichtig;
  • regelmäßiges Lüften, damit keine Feuchtigkeit entsteht;
  • Rücksicht auf Nachbarn und Mitbewohner;
  • Besuch nur nach Absprache.

Die genauen Regeln für Ihre Unterkunft erhalten Sie beim Einzug. Wenn etwas kaputt ist oder es Probleme gibt, melden Sie sich bei uns – wir helfen, eine Lösung zu finden.

So fragen Sie eine Wohnung an

Füllen Sie den Fragebogen aus und geben Sie an, dass Sie eine Wohnung brauchen. Wir melden uns bei Ihnen und sprechen über Stellen und Unterkunft. Wie der ganze Ablauf aussieht, lesen Sie unter So funktioniert’s.

Häufige Fragen

Muss ich in der Wohnung wohnen, die Sie anbieten?
Nein. Auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden, Sie können aber jederzeit selbst eine Wohnung oder ein Zimmer suchen.
Kann ich mich unter dieser Adresse anmelden?
Ja. Wenn Sie in einer von uns gestellten Wohnung wohnen, erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie für die Anmeldung brauchen.
Kann ich mit meinem Partner oder meiner Partnerin zusammen wohnen?
Das hängt von den freien Plätzen ab. Geben Sie es bitte im Fragebogen an, dann besprechen wir die Möglichkeiten im ersten Gespräch.
Wann sollte ich sagen, dass ich eine Wohnung brauche?
Am besten gleich im Fragebogen. So können wir Ihren Umzug rechtzeitig planen.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
Welches Dokument haben Sie?

Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

Sind Sie schon in Deutschland?
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