Kurz & knapp
- Stelle
- Staplerfahrer (m/w/d), Lagerarbeiter (m/w/d), Produktionshelfer (m/w/d)
- Ort
- Göttingen, Hannover, Paderborn, Gütersloh
- Lohn
- ab 15,33 € pro Stunde brutto, Staplerfahrer ab 16,08 €
- Vertrag
- fester Arbeitsvertrag in Deutschland (Zeitarbeit)
- Wer sich bewerben kann
- EU-Bürger und ihre Familien, Ukrainer (§ 24), Menschen mit Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis; ab 18 Jahren
- Deutsch
- nicht erforderlich, aber ein Plus
- Unterstützung
- Umzug und Anmeldung; auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden; Betreuung auf Russisch
- Für Bewerber
- kostenlos
Wer in Deutschland Arbeit sucht, stößt schnell auf die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personaldienstleister. Gemeint ist im Kern dasselbe. Hier erklären wir es ohne Behördendeutsch – und für alle, die lieber auf Russisch nachfragen: Bei uns geht das.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung.
Die kurze Antwort
Bei Zeitarbeit (rechtlich: Arbeitnehmerüberlassung) schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister und arbeiten im Betrieb eines Kunden. Arbeitgeber ist der Personaldienstleister: Er zahlt den Lohn, meldet Sie zur Sozialversicherung an und gewährt Urlaub. Die Regeln stehen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Drei Beteiligte
- Sie als Leiharbeitnehmer – Sie unterschreiben den Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister.
- Der Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) – Ihr Arbeitgeber, zuständig für Lohn, Vertrag und Versicherung.
- Der Entleiher (Kundenbetrieb) – das Unternehmen, in dem Sie tatsächlich arbeiten, etwa ein Logistiklager. Vor Ort erhalten Sie Ihre Arbeitsanweisungen vom Kunden.
Vor jedem Einsatz muss der Verleiher Ihnen Firma und Anschrift des Kundenbetriebs mitteilen (§ 11 AÜG).
Der Arbeitsvertrag
Mit dem Zeitarbeitsunternehmen haben Sie einen regulären Arbeitsvertrag. Darin stehen die wesentlichen Bedingungen wie Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Einsatzgebiet. Nach § 11 AÜG gehören auch Angaben zur Erlaubnisbehörde dazu. Bei Vertragsschluss erhalten Sie ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde über Ihre Rechte – auf Wunsch in Ihrer Muttersprache.
Wichtig: Hat der Verleiher vorübergehend keinen Einsatz für Sie, muss er den Lohn trotzdem zahlen. Dieser Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (§ 11 Abs. 4 AÜG).
Ihre Rechte im Überblick
| Thema | Gesetzliche Regel |
|---|---|
| Mindestlohn | gesetzlicher Mindestlohn, 2026: 13,90 € pro Stunde brutto |
| Tarifvertrag | viele Zeitarbeitsunternehmen wenden einen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche an |
| Equal Pay | gleiches Entgelt wie Stammbeschäftigte; tarifliche Abweichung im Regelfall nur in den ersten 9 Monaten (§ 8 AÜG) |
| Höchstüberlassungsdauer | höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Kunden, abweichende Tarifregeln möglich (§ 1 Abs. 1b AÜG) |
| Urlaub | gesetzlich mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche |
| Krankheit | Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen, Anspruch nach 4 Wochen Beschäftigung |
| Sozialversicherung | Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung |
Equal Pay genauer
Nach § 8 AÜG müssen Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Entgelt erhalten wie vergleichbare Beschäftigte des Kunden. Ein Tarifvertrag darf beim Entgelt grundsätzlich nur für die ersten neun Monate eines Einsatzes abweichen. Länger nur, wenn der Lohn stufenweise steigt und spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht wird.
Mindestlohn und unser Lohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde brutto, ab dem 1. Januar 2027 14,60 € (Quelle: Bundesregierung). Bei uns verdienen Sie ab 15,33 € pro Stunde brutto, als Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto. Wie aus Brutto Netto wird, lesen Sie im Artikel Brutto und Netto.
Die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung ist nur mit Erlaubnis erlaubt (§ 1 Abs. 1 AÜG). Erlaubnisbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit. Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen
- besitzt diese Erlaubnis und kann sie nachweisen,
- nennt die Erlaubnisbehörde im Vertrag,
- hat ein vollständiges Impressum mit Firmenname, Anschrift und Registernummer.
Fragen Sie im Zweifel direkt nach der Erlaubnis. Seriöse Firmen beantworten das ohne Umschweife.
Vorteile für Neuankömmlinge
- Schneller Einstieg. Personaldienstleister suchen oft laufend Mitarbeitende, der Weg zum Vertrag ist meist kürzer als bei einer Direktbewerbung.
- Hilfe beim Ankommen. Viele Personaldienstleister – auch wir – helfen bei Umzug und Wohnsitzanmeldung. Mehr unter Umzug und Anmeldung.
- Betreuung in der Muttersprache. Solange das Deutsch noch wächst, lassen sich Fragen zu Vertrag und Unterlagen auf Russisch leichter klären.
- Berufserfahrung in Deutschland. Sie sammeln Erfahrung, die im Lebenslauf zählt.
- Chance auf Übernahme. Manche Kunden bieten guten Mitarbeitenden später einen direkten Vertrag an. Möglich, aber nicht garantiert – das entscheidet der Kunde.
Häufige Irrtümer über Zeitarbeit
„Das ist keine richtige Arbeit.“ Doch. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen, zahlen Steuern und Sozialabgaben, erhalten jeden Monat eine Lohnabrechnung und haben alle Arbeitnehmerrechte.
„Die Zeitarbeitsfirma behält einen Teil meines Lohns.“ Der Kunde bezahlt den Personaldienstleister für die Überlassung – das ist ein eigener Vertrag zwischen den Firmen. Ihr Lohn steht in Ihrem Arbeitsvertrag; abgezogen werden nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
„Endet der Einsatz, bin ich sofort ohne Geld.“ Ihr Arbeitsvertrag besteht mit dem Personaldienstleister, nicht mit dem Kunden. Das Ende eines Einsatzes beendet den Vertrag nicht automatisch. In der Regel folgt ein Einsatz bei einem anderen Kunden, und in der Zwischenzeit wird der Lohn weitergezahlt.
„Ohne Deutsch geht gar nichts.“ Deutschkenntnisse sind ein großes Plus, und Deutschlernen lohnt sich. Für viele einfache Tätigkeiten im Lager und in der Produktion reicht zum Start aber ein Grundniveau. Wir prüfen auch Bewerbungen von Menschen, die noch kein Deutsch sprechen.
Unseriöse Angebote erkennen
Vorsicht bei diesen Warnzeichen:
- Gebühren „für den Platz“, „für Papiere“ oder als Kaution – nach § 9 AÜG unwirksam.
- Kein schriftlicher Arbeitsvertrag oder „Das klären wir vor Ort“.
- Keine Firmendaten: kein Impressum, keine Anschrift, nur eine Messenger-Nummer.
- Keine Auskunft zur Erlaubnis nach dem AÜG.
- Arbeit ohne Papiere oder „mit Touristenvisum“.
- Unrealistische Versprechen: sehr hohe Löhne, „garantierte Arbeit für alle“.
Mehr Beispiele im Artikel Betrug bei Jobangeboten erkennen. Ob Sie überhaupt in Deutschland arbeiten dürfen, lesen Sie unter Wer darf in Deutschland arbeiten?
So läuft es bei uns
- Bewerbung. Sie füllen unser kurzes Bewerbungsformular aus – kostenlos und unverbindlich.
- Gespräch auf Russisch oder Deutsch. Wir melden uns per Telefon oder Messenger und klären Dokumente, Erfahrung und Anreisedatum.
- Vertrag. Wir besprechen Einsatzort und Bedingungen und schließen den Arbeitsvertrag.
- Umzug. Wir helfen beim Umzug und bei der Anmeldung; auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden.
- Arbeitsbeginn. Sie arbeiten im Lager oder in der Produktion bei unserem Kunden – und wenden sich mit Fragen auf Russisch an uns.
Offene Stellen
Wir suchen Lagerarbeiter (m/w/d), Staplerfahrer (m/w/d) und Produktionshelfer (m/w/d) in Göttingen, Hannover, Paderborn und Gütersloh. Wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen, bewerben Sie sich – wir melden uns.