Zeitarbeit einfach erklärt – mit russischsprachiger Betreuung

Für viele Neuankömmlinge ist Zeitarbeit der schnellste Weg zur ersten Stelle in Deutschland. Wir erklären, wie Zeitarbeit funktioniert, welche Rechte das Gesetz Ihnen gibt und woran Sie unseriöse Angebote erkennen.

Kurz & knapp

Stelle
Staplerfahrer (m/w/d), Lagerarbeiter (m/w/d), Produktionshelfer (m/w/d)
Ort
Göttingen, Hannover, Paderborn, Gütersloh
Lohn
ab 15,33 € pro Stunde brutto, Staplerfahrer ab 16,08 €
Vertrag
fester Arbeitsvertrag in Deutschland (Zeitarbeit)
Wer sich bewerben kann
EU-Bürger und ihre Familien, Ukrainer (§ 24), Menschen mit Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis; ab 18 Jahren
Deutsch
nicht erforderlich, aber ein Plus
Unterstützung
Umzug und Anmeldung; auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden; Betreuung auf Russisch
Für Bewerber
kostenlos

Bewerbung in 1 Minute →

Wer in Deutschland Arbeit sucht, stößt schnell auf die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personaldienstleister. Gemeint ist im Kern dasselbe. Hier erklären wir es ohne Behördendeutsch – und für alle, die lieber auf Russisch nachfragen: Bei uns geht das.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung.

Die kurze Antwort

Bei Zeitarbeit (rechtlich: Arbeitnehmerüberlassung) schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister und arbeiten im Betrieb eines Kunden. Arbeitgeber ist der Personaldienstleister: Er zahlt den Lohn, meldet Sie zur Sozialversicherung an und gewährt Urlaub. Die Regeln stehen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Drei Beteiligte

  1. Sie als Leiharbeitnehmer – Sie unterschreiben den Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister.
  2. Der Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) – Ihr Arbeitgeber, zuständig für Lohn, Vertrag und Versicherung.
  3. Der Entleiher (Kundenbetrieb) – das Unternehmen, in dem Sie tatsächlich arbeiten, etwa ein Logistiklager. Vor Ort erhalten Sie Ihre Arbeitsanweisungen vom Kunden.

Vor jedem Einsatz muss der Verleiher Ihnen Firma und Anschrift des Kundenbetriebs mitteilen (§ 11 AÜG).

Der Arbeitsvertrag

Mit dem Zeitarbeitsunternehmen haben Sie einen regulären Arbeitsvertrag. Darin stehen die wesentlichen Bedingungen wie Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Einsatzgebiet. Nach § 11 AÜG gehören auch Angaben zur Erlaubnisbehörde dazu. Bei Vertragsschluss erhalten Sie ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde über Ihre Rechte – auf Wunsch in Ihrer Muttersprache.

Wichtig: Hat der Verleiher vorübergehend keinen Einsatz für Sie, muss er den Lohn trotzdem zahlen. Dieser Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (§ 11 Abs. 4 AÜG).

Ihre Rechte im Überblick

ThemaGesetzliche Regel
Mindestlohngesetzlicher Mindestlohn, 2026: 13,90 € pro Stunde brutto
Tarifvertragviele Zeitarbeitsunternehmen wenden einen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche an
Equal Paygleiches Entgelt wie Stammbeschäftigte; tarifliche Abweichung im Regelfall nur in den ersten 9 Monaten (§ 8 AÜG)
Höchstüberlassungsdauerhöchstens 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Kunden, abweichende Tarifregeln möglich (§ 1 Abs. 1b AÜG)
Urlaubgesetzlich mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche
KrankheitLohnfortzahlung bis zu 6 Wochen, Anspruch nach 4 Wochen Beschäftigung
SozialversicherungKranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Equal Pay genauer

Nach § 8 AÜG müssen Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Entgelt erhalten wie vergleichbare Beschäftigte des Kunden. Ein Tarifvertrag darf beim Entgelt grundsätzlich nur für die ersten neun Monate eines Einsatzes abweichen. Länger nur, wenn der Lohn stufenweise steigt und spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht wird.

Mindestlohn und unser Lohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde brutto, ab dem 1. Januar 2027 14,60 € (Quelle: Bundesregierung). Bei uns verdienen Sie ab 15,33 € pro Stunde brutto, als Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto. Wie aus Brutto Netto wird, lesen Sie im Artikel Brutto und Netto.

Die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitnehmerüberlassung ist nur mit Erlaubnis erlaubt (§ 1 Abs. 1 AÜG). Erlaubnisbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit. Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen

  • besitzt diese Erlaubnis und kann sie nachweisen,
  • nennt die Erlaubnisbehörde im Vertrag,
  • hat ein vollständiges Impressum mit Firmenname, Anschrift und Registernummer.

Fragen Sie im Zweifel direkt nach der Erlaubnis. Seriöse Firmen beantworten das ohne Umschweife.

Vorteile für Neuankömmlinge

  • Schneller Einstieg. Personaldienstleister suchen oft laufend Mitarbeitende, der Weg zum Vertrag ist meist kürzer als bei einer Direktbewerbung.
  • Hilfe beim Ankommen. Viele Personaldienstleister – auch wir – helfen bei Umzug und Wohnsitzanmeldung. Mehr unter Umzug und Anmeldung.
  • Betreuung in der Muttersprache. Solange das Deutsch noch wächst, lassen sich Fragen zu Vertrag und Unterlagen auf Russisch leichter klären.
  • Berufserfahrung in Deutschland. Sie sammeln Erfahrung, die im Lebenslauf zählt.
  • Chance auf Übernahme. Manche Kunden bieten guten Mitarbeitenden später einen direkten Vertrag an. Möglich, aber nicht garantiert – das entscheidet der Kunde.

Häufige Irrtümer über Zeitarbeit

„Das ist keine richtige Arbeit.“ Doch. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen, zahlen Steuern und Sozialabgaben, erhalten jeden Monat eine Lohnabrechnung und haben alle Arbeitnehmerrechte.

„Die Zeitarbeitsfirma behält einen Teil meines Lohns.“ Der Kunde bezahlt den Personaldienstleister für die Überlassung – das ist ein eigener Vertrag zwischen den Firmen. Ihr Lohn steht in Ihrem Arbeitsvertrag; abgezogen werden nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

„Endet der Einsatz, bin ich sofort ohne Geld.“ Ihr Arbeitsvertrag besteht mit dem Personaldienstleister, nicht mit dem Kunden. Das Ende eines Einsatzes beendet den Vertrag nicht automatisch. In der Regel folgt ein Einsatz bei einem anderen Kunden, und in der Zwischenzeit wird der Lohn weitergezahlt.

„Ohne Deutsch geht gar nichts.“ Deutschkenntnisse sind ein großes Plus, und Deutschlernen lohnt sich. Für viele einfache Tätigkeiten im Lager und in der Produktion reicht zum Start aber ein Grundniveau. Wir prüfen auch Bewerbungen von Menschen, die noch kein Deutsch sprechen.

Unseriöse Angebote erkennen

Vorsicht bei diesen Warnzeichen:

  • Gebühren „für den Platz“, „für Papiere“ oder als Kaution – nach § 9 AÜG unwirksam.
  • Kein schriftlicher Arbeitsvertrag oder „Das klären wir vor Ort“.
  • Keine Firmendaten: kein Impressum, keine Anschrift, nur eine Messenger-Nummer.
  • Keine Auskunft zur Erlaubnis nach dem AÜG.
  • Arbeit ohne Papiere oder „mit Touristenvisum“.
  • Unrealistische Versprechen: sehr hohe Löhne, „garantierte Arbeit für alle“.

Mehr Beispiele im Artikel Betrug bei Jobangeboten erkennen. Ob Sie überhaupt in Deutschland arbeiten dürfen, lesen Sie unter Wer darf in Deutschland arbeiten?

So läuft es bei uns

  1. Bewerbung. Sie füllen unser kurzes Bewerbungsformular aus – kostenlos und unverbindlich.
  2. Gespräch auf Russisch oder Deutsch. Wir melden uns per Telefon oder Messenger und klären Dokumente, Erfahrung und Anreisedatum.
  3. Vertrag. Wir besprechen Einsatzort und Bedingungen und schließen den Arbeitsvertrag.
  4. Umzug. Wir helfen beim Umzug und bei der Anmeldung; auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden.
  5. Arbeitsbeginn. Sie arbeiten im Lager oder in der Produktion bei unserem Kunden – und wenden sich mit Fragen auf Russisch an uns.

Offene Stellen

Wir suchen Lagerarbeiter (m/w/d), Staplerfahrer (m/w/d) und Produktionshelfer (m/w/d) in Göttingen, Hannover, Paderborn und Gütersloh. Wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen, bewerben Sie sich – wir melden uns.

Häufige Fragen

Was ist Zeitarbeit in einfachen Worten?
Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister und arbeiten im Betrieb eines Kunden, zum Beispiel in einem Lager. Lohn, Sozialversicherung und Urlaub regelt der Personaldienstleister als Ihr Arbeitgeber.
Ist Zeitarbeit eine reguläre Beschäftigung?
Ja. Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Sie haben einen normalen Arbeitsvertrag mit Sozialversicherung, bezahltem Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Muss ich für die Vermittlung bezahlen?
Nein. Nach § 9 AÜG sind Vereinbarungen unwirksam, nach denen Leiharbeitnehmer dem Verleiher eine Vermittlungsvergütung zahlen. Wer Geld verlangt, handelt unseriös.
Was bedeutet Equal Pay?
Leiharbeitnehmer erhalten grundsätzlich das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte des Kunden. Ein Tarifvertrag darf davon in der Regel nur in den ersten neun Monaten eines Einsatzes abweichen.
Kann ich vom Kundenbetrieb übernommen werden?
Das kommt vor, wenn der Kunde mit Ihrer Arbeit zufrieden ist. Die Entscheidung trifft aber der Kunde, eine Übernahme kann niemand garantieren.
Kann ich mit Ihnen Russisch sprechen?
Ja. Wir betreuen Bewerber auf Russisch – von der ersten Anfrage bis zu Fragen nach dem Umzug.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
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Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

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