Rund um Arbeit in Deutschland kursieren viele widersprüchliche Informationen. Hier finden Sie einen sachlichen Überblick.
EU-, EWR- und Schweizer Bürger
In der EU gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürger aller EU-Staaten dürfen ohne Visum nach Deutschland kommen und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten – zu denselben Bedingungen wie Deutsche. Dasselbe gilt für Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens (EWR) und der Schweiz.
Nötig ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Nach dem Einzug melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt an. Mehr dazu: Umzug und Anmeldung.
Rumänischer und bulgarischer Pass
Rumänien und Bulgarien sind EU-Mitglieder; ihre Bürger haben vollen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Seit dem 1. Januar 2025 sind beide Länder auch vollständig Teil des Schengen-Raums. Viele Menschen aus Moldau und der Ukraine besitzen die rumänische oder bulgarische Staatsangehörigkeit – damit dürfen sie in Deutschland arbeiten, unabhängig vom aktuellen Wohnort. Wichtig ist ein gültiges Dokument.
Biometrischer Pass der Republik Moldau
Er erlaubt visafreie Reisen in den Schengen-Raum (90 Tage innerhalb von 180 Tagen), aber keine Arbeit. Wer ohne EU-Pass und ohne Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeitet, arbeitet illegal – mit Folgen wie Bußgeldern, Ausweisung oder Einreisesperre. Mehr: Bewerber aus Moldau.
„Graue Pässe“ aus Lettland und Estland
Lettische Nichtbürger und Inhaber des estnischen Fremdenpasses sind keine EU-Bürger. Kurze visafreie Reisen im Schengen-Raum sind möglich, ein automatisches Recht auf Arbeit in Deutschland besteht nicht. Wer die lettische, litauische oder estnische Staatsbürgerschaft hat, ist dagegen EU-Bürger.
Ukrainerinnen und Ukrainer mit vorübergehendem Schutz
Bewerbungen aus der Ukraine sind bei uns willkommen. Wer wegen des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland kommt, erhält vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Grundlage ist ein Beschluss der EU; nach aktuellem EU-Beschluss gilt der Schutz bis zum 4. März 2027.
Was der Schutz bedeutet
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Damit ist die Arbeit in Deutschland erlaubt – auch mit einem Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister.
- Fiktionsbescheinigung: Sie wird ausgestellt, solange die Aufenthaltserlaubnis noch bearbeitet wird. Steht darin „Erwerbstätigkeit erlaubt“, können Sie damit bereits arbeiten.
Prüfen Sie den Eintrag zur Erwerbstätigkeit in Ihrem Dokument. Im Zweifel fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach oder schreiben Sie uns.
Die ersten Schritte nach der Ankunft
- Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
- Registrierung bei der Ausländerbehörde und Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis nach § 24. Über den Antrag entscheidet allein die Behörde.
- Steuer-ID, Bankkonto und Krankenkasse – wichtig für Arbeitsvertrag und Lohn.
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten, bei der Anmeldung und beim Umzug innerhalb Deutschlands. Mehr: Bewerber aus der Ukraine.
Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
Andere Drittstaatsangehörige brauchen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt. Wenn Sie bereits in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der Arbeit erlaubt, können Sie sich bei uns bewerben. Ohne Recht auf Arbeit in Deutschland können wir Sie leider nicht einstellen.
Familienangehörige von EU-Bürgern
Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren eines EU-Bürgers (nicht Deutsche), der in Deutschland arbeitet, dürfen hier leben und arbeiten, auch ohne eigenen EU-Pass. Ein Deutschtest ist nicht nötig, das Visum für Familienangehörige ist gebührenfrei, und Staatsangehörige der Republik Moldau mit biometrischem Pass und der Ukraine reisen visumfrei ein. In Deutschland beantragt der Familienangehörige die Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde. Mehr im Artikel Familiennachzug.
Warnsignale bei unseriösen Angeboten
- Vorkasse: Gebühren für den „Platz“, Kaution oder „Bearbeitung“. Für Bewerber muss die Vermittlung kostenlos sein – bei uns ist sie es.
- „Arbeitsvisum gegen Geld“: Visa erteilen nur Behörden.
- Keine Angaben zur deutschen Firma: kein Name, keine Adresse, kein Impressum.
- Arbeit ohne Dokumente oder „mit Touristenpass“.
- Kein schriftlicher Arbeitsvertrag.
- Unrealistische Versprechen wie „garantierter Job für alle“.
Lassen Sie sich den Arbeitsvertrag vorab zeigen, prüfen Sie Firmenname und Adresse und schicken Sie Fremden weder Geld noch Originaldokumente.
So arbeiten wir
Wir sind ein deutscher Personaldienstleister (Zeitarbeit). Für Bewerber kostenlos, mit Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Lohn ab 15,33 € pro Stunde brutto. Wir helfen beim Umzug und bei der Anmeldung; auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden. Sie dürfen in Deutschland arbeiten – als EU-Bürger, mit Schutz nach § 24 AufenthG oder mit einem Aufenthaltstitel, der Arbeit erlaubt? Dann nutzen Sie unser Bewerbungsformular.
Hinweis
Dieser Artikel dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern. Wenden Sie sich im Einzelfall an die Ausländerbehörde oder an eine Anwältin bzw. einen Anwalt.