Wer in Deutschland angestellt arbeitet, zahlt jeden Monat Lohnsteuer – automatisch über den Arbeitgeber. Diese Steuer ist aber nur eine Schätzung. Mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt genau ab, und gerade im ersten Jahr in Deutschland gibt es häufig Geld zurück.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Beträge und Regeln können sich ändern; im Einzelfall helfen Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Kurz gesagt: Mit Steuerklasse I ist die Steuererklärung meist freiwillig, lohnt sich aber oft – vor allem bei Arbeitsbeginn im laufenden Jahr, Abrechnung nach Steuerklasse VI oder Fahrtkosten. Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Abgeben können Sie kostenlos über ELSTER, freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend.
Wer eine Steuererklärung machen muss
Eine Pflicht besteht unter anderem, wenn
- Sie verheiratet sind und Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor haben,
- Sie mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hatten (Steuerklasse VI),
- Sie mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bekommen haben, etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld,
- Sie Nebeneinkünfte über 410 € hatten,
- das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert.
Ledige mit nur einem Job und Steuerklasse I müssen in der Regel keine Erklärung abgeben – dürfen es aber freiwillig.
Wann es sich besonders lohnt
- Arbeitsbeginn mitten im Jahr: Die Lohnsteuer wird so berechnet, als würden Sie das ganze Jahr verdienen. Wer zum Beispiel erst im Mai anfängt, hat oft zu viel gezahlt.
- Zeitweise Steuerklasse VI: etwa, weil dem Arbeitgeber anfangs die Steuer-ID fehlte.
- Arbeitsweg: Mit der Pendlerpauschale kommt man schnell über den Pauschbetrag (siehe unten).
- Umzug nach Deutschland für den Job oder eine doppelte Haushaltsführung.
- Pausen ohne Lohn im Jahr, zum Beispiel zwischen zwei Jobs.
Fristen
| Fall | Frist |
|---|---|
| Pflichterklärung 2025, ohne Steuerberater | 31. Juli 2026 |
| Pflichterklärung 2025, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein | länger, bis Anfang 2027 |
| Freiwillige Erklärung | bis zu vier Jahre rückwirkend – für 2022 bis 31. Dezember 2026 |
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Bei einer freiwilligen Erklärung gibt es keinen Zuschlag – nach Ablauf der vier Jahre verfällt aber die mögliche Erstattung.
Welche Kosten Sie absetzen können
Kosten für die Arbeit heißen Werbungskosten. Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr ab. Lohnend wird es, wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind.
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Seit 2026 gilt: 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag, an dem Sie zur Arbeit fahren – egal ob mit Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß.
Rechenbeispiel: 15 km einfache Strecke × 0,38 € × 220 Arbeitstage = 1.254 €. Damit liegen Sie allein schon über dem Pauschbetrag.
Wichtig: Für Strecken, auf denen Sie der Arbeitgeber kostenlos mit dem Firmenbus befördert, gibt es keine Pauschale.
Weitere typische Werbungskosten
- Arbeitsmittel und Arbeitskleidung: selbst bezahlte Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, typische Berufskleidung. Normale Alltagskleidung zählt nicht.
- Kontoführungsgebühren: Das Finanzamt akzeptiert üblicherweise 16 € pauschal pro Jahr ohne Nachweis.
- Umzugskosten: wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, auch für den ersten Job in Deutschland. Belege für Transport, Fahrt und Makler aufbewahren.
- Doppelte Haushaltsführung: Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt mit eigenem Hausstand in der Heimat und eine Unterkunft am Arbeitsort. Dann können Miete der Unterkunft am Arbeitsort (in Deutschland bis 1.000 € im Monat), eine Familienheimfahrt pro Woche und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen zählen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen genau. Kostenlos gestellte Unterkunft können Sie nicht absetzen.
- Fortbildung: etwa ein selbst bezahlter Staplerschein, den Ihnen niemand erstattet hat.
- Bewerbungskosten: Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Fotos, Porto.
Unterhalt an Angehörige im Ausland
Wer bedürftige Angehörige in der Heimat unterstützt, kann Unterhaltsleistungen unter Umständen als außergewöhnliche Belastung angeben. Für Länder mit niedrigerem Preisniveau gelten gekürzte Höchstbeträge, und das Finanzamt verlangt strenge Nachweise. Überweisungsbelege sind deutlich besser als Bargeld – mehr dazu in Geld nach Hause schicken.
EU-Bürger mit Familie im Ausland
- Ehepartner in einem anderen EU-/EWR-Staat: Wer als EU-Bürger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann auf Antrag mit dem Ehepartner zusammen veranlagt werden (§ 1a EStG). Das kann günstiger sein und ermöglicht unter Umständen Steuerklasse III. Lebt der Partner außerhalb der EU, etwa in Moldau oder der Ukraine, gilt diese Regel nicht.
- Kein Wohnsitz in Deutschland: Wer hier arbeitet, aber keinen Wohnsitz hat, kann nach § 1 Abs. 3 EStG beantragen, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden – wenn fast das gesamte Einkommen in Deutschland versteuert wird.
- Kindergeld beantragen Sie nicht über die Steuererklärung, sondern bei der Familienkasse – siehe Kindergeld für EU-Bürger.
Diese Fälle sind kompliziert. Hier lohnt sich Hilfe vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Steuer-ID – steht im Brief des Bundeszentralamts für Steuern und auf der Lohnabrechnung.
- Lohnsteuerbescheinigung – der Arbeitgeber übermittelt die Daten ans Finanzamt; einen Ausdruck bekommen Sie meist bis Ende Februar.
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld).
- Arbeitstage und Entfernung zur Arbeit.
- Belege für Arbeitsmittel, Umzug, Fortbildung, Unterkunft am Arbeitsort.
- IBAN für die Erstattung.
Bewahren Sie Ihre Lohnabrechnungen auf – wie Sie sie lesen, erklärt Brutto und Netto.
Wie Sie die Erklärung abgeben
- ELSTER: das offizielle, kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Sie registrieren sich einmal; der Aktivierungscode kommt per Post. Die Oberfläche ist überwiegend auf Deutsch, viele Daten vom Arbeitgeber können Sie aber per Belegabruf übernehmen.
- Steuer-Apps und Programme: Anbieter wie Taxfix, WISO oder Wundertax führen Schritt für Schritt durch die Erklärung, teils auch in anderen Sprachen. Sie kosten in der Regel eine Gebühr oder einen Anteil. Die Nennung ist keine Empfehlung.
- Lohnsteuerhilfeverein: Für Arbeitnehmer erstellt er die Erklärung gegen einen jährlichen, einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag. Gut, wenn Sie persönliche Beratung möchten.
- Steuerberater: sinnvoll bei komplizierten Fällen, aber meist am teuersten.
Nach der Abgabe schickt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Prüfen Sie ihn: Gegen Fehler können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Checkliste: Steuererklärung
- Steuer-ID und Lohnsteuerbescheinigung bereitlegen.
- Arbeitstage, Entfernung und Fahrtweg notieren (Firmenbus oder selbst?).
- Belege für Arbeitskleidung, Umzug, Kurse und Unterkunft sammeln.
- Prüfen, ob Pflicht oder freiwillig – und welche Frist gilt.
- Weg wählen: ELSTER, App, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
- IBAN angeben und Bescheid nach Erhalt prüfen.
- Frühere Jahre nicht vergessen: bis zu vier Jahre rückwirkend.
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