„Ab 15,33 € pro Stunde brutto“ – und wie viel bleibt am Ende auf dem Konto? Das hängt von mehreren Faktoren ab. Hier erklären wir verständlich, was Brutto und Netto bedeuten, welche Abzüge es gibt und worauf Sie in den ersten Monaten achten sollten.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genauen Beträge hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Brutto und Netto
- Brutto ist der Lohn vor allen Abzügen. Er steht im Arbeitsvertrag und in der Stellenanzeige.
- Netto ist der Betrag, der nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihr Konto kommt.
Der Arbeitgeber behält Steuern und Beiträge ein und führt sie ab. Sie müssen nichts selbst überweisen.
Steuern auf den Lohn
- Lohnsteuer: die wichtigste Steuer. Sie hängt von Einkommen und Steuerklasse ab. Ein Grundfreibetrag bleibt steuerfrei.
- Solidaritätszuschlag: wird heute nur noch bei hohen Einkommen erhoben. Die meisten Beschäftigten in Lager und Produktion zahlen ihn nicht.
- Kirchensteuer: nur für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche, zum Beispiel der katholischen oder evangelischen Kirche.
Sozialversicherung
Vom Bruttolohn wird außerdem der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen. Den anderen Teil zahlt der Arbeitgeber zusätzlich:
- Krankenversicherung – Behandlung und Krankengeld,
- Rentenversicherung – spätere Rente,
- Arbeitslosenversicherung – Arbeitslosengeld bei Jobverlust,
- Pflegeversicherung – für Kinderlose ab 23 Jahren etwas höher.
Die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wesentlichen etwa hälftig. Die Sätze ändern sich, und jede Krankenkasse hat einen eigenen Zusatzbeitrag. Aktuelle Werte veröffentlichen das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung.
Steuerklassen I bis VI
- I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete.
- II: Alleinerziehende, die mit dem Kind ohne weiteren Erwachsenen leben.
- III: Verheiratete, meist der Partner mit dem höheren Einkommen – geringere Abzüge.
- IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (IV/IV ist der Standard).
- V: Gegenstück zu III, höhere Abzüge.
- VI: Zweit- und jeder weitere Job oder fehlende Steuerdaten.
Lebt der Ehepartner in einem anderen EU-Staat, ist Steuerklasse III unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag beim Finanzamt möglich.
Der erste Lohn: Warum die Steuer-ID wichtig ist
Der Arbeitgeber ruft Ihre Steuerdaten elektronisch ab (ELStAM). Dafür braucht er Ihre Steuer-ID, die nach der Anmeldung per Post kommt – mehr unter Umzug und Anmeldung.
- Teilen Sie die Steuer-ID schuldhaft nicht mit, wird nach Steuerklasse VI abgerechnet.
- Fehlt sie ohne Ihr Verschulden, darf der Arbeitgeber bis zu drei Monate die voraussichtliche Steuerklasse verwenden. Kommt die ID nicht, wird rückwirkend nach Steuerklasse VI abgerechnet.
Geben Sie die Steuer-ID also sofort weiter. Zu viel gezahlte Steuer ist nicht verloren – sie kommt über die Steuererklärung zurück.
Lohnabrechnung lesen – Schritt für Schritt
- Persönliche Daten: Name, Steuer-ID, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession.
- Stunden: mit eigenen Aufzeichnungen vergleichen.
- Brutto: Stunden mal Stundenlohn plus eventuelle Zuschläge.
- Steuern: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist 0), Kirchensteuer.
- Sozialabgaben: KV, RV, AV, PV.
- Auszahlungsbetrag: was auf dem Konto ankommt, eventuell abzüglich Vorschüssen.
Bewahren Sie alle Abrechnungen auf – für Steuererklärung, Wohnungssuche und Rente.
Kindergeld
Kindergeld zahlt die Familienkasse, nicht der Arbeitgeber, und es muss gesondert beantragt werden. EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, können es nach den EU-Koordinierungsregeln auch für Kinder in einem anderen EU-Staat erhalten. Aktuelle Beträge nennt die Familienkasse.
Steuererklärung
Mit Steuerklasse I ist sie meist freiwillig, lohnt sich aber oft – etwa bei Arbeitsbeginn im laufenden Jahr, Abrechnung nach Klasse VI oder Fahrt- und Umzugskosten. Freiwillig geht das bis zu vier Jahre rückwirkend. Bei III/V ist die Erklärung in der Regel Pflicht.
Häufige Fehler in den ersten Monaten
- Steuer-ID nicht weitergegeben: Dann zahlen Sie zunächst mehr Steuern als nötig.
- Abrechnung nicht geprüft: Fehler bei Stunden oder Steuerklasse sollten sofort geklärt werden.
- Netto mit Freunden vergleichen: Bei gleichem Brutto kann das Netto wegen Steuerklasse, Krankenkasse und Familie unterschiedlich sein.
- Keine Steuererklärung: Gerade im ersten Arbeitsjahr gibt es oft Geld zurück.
Ihr Lohn bei uns
Wir zahlen ab 15,33 € pro Stunde brutto, als Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto – mit Arbeitsvertrag, voller Sozialversicherung, bezahltem Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Alle Stellen im Überblick.
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