Krankenversicherung in Deutschland: Das sollten Arbeitnehmer aus dem Ausland wissen

2. Oktober 2026

Wer in Deutschland mit Arbeitsvertrag arbeitet, muss krankenversichert sein. Wir erklären, wie Sie eine Krankenkasse wählen, was das kostet und wie Sie zum Arzt kommen.

Hausarzt spricht mit einer Patientin, die ihre Gesundheitskarte hält
KI-generiert

Die Krankenversicherung gehört zu den ersten Dingen, die Sie nach dem Umzug für einen Job in Deutschland klären sollten. Ohne Versicherung kann ein Arztbesuch sehr teuer werden. Die gute Nachricht: Für Arbeitnehmer ist das System klar geregelt und relativ einfach.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

Kurz gesagt: Wer in Deutschland mit Arbeitsvertrag beschäftigt ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Der Beitrag beträgt 2026 14,6 % des Bruttolohns plus Zusatzbeitrag der Kasse (im Durchschnitt 2,9 %), die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Krankenversicherung ist Pflicht

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Für Beschäftigte in Lager und Produktion trifft das immer zu.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen – mehr dazu im Artikel Brutto und Netto.

Krankenkasse wählen

In Deutschland gibt es viele gesetzliche Krankenkassen, etwa AOK, TK, Barmer, DAK, IKK oder BKK. Die Grundleistungen sind gesetzlich festgelegt und daher weitgehend gleich. Unterschiede gibt es bei:

  • der Höhe des Zusatzbeitrags,
  • Zusatzleistungen wie Bonusprogrammen oder Zuschüssen zur professionellen Zahnreinigung,
  • Service: Geschäftsstelle vor Ort, App, Beratung in anderen Sprachen.

Frist: Sie müssen Ihre Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn wählen und dem Arbeitgeber mitteilen. Sonst meldet der Arbeitgeber Sie bei einer Kasse an.

Die Mitgliedschaft lässt sich meist online beantragen. Sie brauchen Pass oder Personalausweis, Ihre Adresse in Deutschland und die Daten des Arbeitgebers. Falls noch keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, hilft die Krankenkasse bei der Vergabe.

Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber

Nach der Anmeldung stellt die Kasse eine Mitgliedsbescheinigung aus, die der Arbeitgeber benötigt. Viele Kassen übermitteln sie elektronisch direkt an den Arbeitgeber. Fragen Sie nach und bewahren Sie eine Kopie auf.

Beitrag 2026 im Überblick

BestandteilSatz 2026Wer zahlt
Allgemeiner Beitragssatz14,6 % des Bruttolohnsje 7,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Zusatzbeitragdurchschnittlich 2,9 %, je nach Kasseje zur Hälfte
Pflegeversicherung3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %Arbeitgeber 1,8 %, Rest Arbeitnehmer

Quelle für die GKV-Sätze: Bundesgesundheitsministerium. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist ein Orientierungswert – die tatsächlichen Zusatzbeiträge der Kassen liegen teils darunter, teils deutlich darüber. Ein Vergleich lohnt sich.

Pflegeversicherung

Mit der Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung hilft, wenn jemand wegen Krankheit oder Alter dauerhaft Pflege braucht. Sie müssen nichts gesondert beantragen. Geben Sie Ihre Kinder an: Kinderlose zahlen einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen etwas weniger.

Familienversicherung

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzungen:

  • Die Angehörigen wohnen in Deutschland.
  • Ihr regelmäßiges Einkommen liegt nicht über 565 € im Monat (2026), bei einem Minijob nicht über 603 €.
  • Sie sind nicht selbst versicherungspflichtig, zum Beispiel durch eine eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse, meist mit Heirats- oder Geburtsurkunde samt Übersetzung. Kommt die Familie erst nach, lesen Sie unseren Artikel zum Familiennachzug zu EU-Bürgern.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Nach einigen Wochen schickt die Kasse die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dafür wird ein Foto benötigt, das Sie meist per App oder Website hochladen. Die Karte nehmen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Bis sie da ist, kann die Kasse eine vorläufige Versicherungsbestätigung ausstellen. Auf der Rückseite befindet sich in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für Reisen.

EHIC aus Rumänien oder einem anderen EU-Land

Viele Bewerber kommen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ihres Heimatlandes. Wichtig:

  • Die EHIC gilt für vorübergehende Aufenthalte, etwa für eine Reise oder die ersten Tage vor Arbeitsbeginn.
  • Ab Beginn der Beschäftigung in Deutschland sind Sie nach den EU-Koordinierungsregeln im Beschäftigungsstaat versichert, also bei einer deutschen Krankenkasse.
  • Informieren Sie Ihre bisherige Versicherung in Rumänien, Bulgarien oder einem anderen Land, dass Sie jetzt in Deutschland arbeiten und versichert sind.

Auch Staatsangehörige der Republik Moldau oder der Ukraine sind ab dem ersten Arbeitstag bei einer deutschen Krankenkasse versichert.

So kommen Sie zum Arzt

  1. Hausarzt suchen: Die Hausärztin oder der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle und überweist bei Bedarf an Fachärzte (Überweisung).
  2. Termin vereinbaren: telefonisch, über die Website der Praxis oder Online-Terminportale.
  3. eGK mitnehmen: Die normale Behandlung kostet nichts extra.
  4. Rezepte: Für verschreibungspflichtige Medikamente zahlen Sie in der Apotheke meist eine Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Packung.

Bei der Arzt- und Facharzttermin-Suche hilft die 116117 – telefonisch oder unter 116117.de.

Krankmeldung (eAU) und Lohnfortzahlung

Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können:

  1. Sofort den Arbeitgeber informieren – möglichst vor Arbeitsbeginn.
  2. Zum Arzt gehen: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am folgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen.
  3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Sie erhalten einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.

Entgeltfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn bei derselben Krankheit bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach – und in der Regel auch in den ersten vier Wochen – zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns.

Zahnarzt

Kontrolluntersuchungen, Füllungen und die übliche Behandlung übernimmt die Krankenkasse. Für Zahnersatz wie Kronen oder Brücken gibt es einen Festzuschuss, den Rest zahlen Sie selbst. Tipp: Gehen Sie einmal im Jahr zur Kontrolle und lassen Sie das im Bonusheft eintragen – das erhöht später den Zuschuss. Professionelle Zahnreinigung bezuschussen viele Kassen teilweise.

Notruf 112 und Bereitschaftsdienst 116117

SituationNummer
Lebensgefahr: starke Brustschmerzen, schwere Verletzung, Bewusstlosigkeit112 – Rettungsdienst und Feuerwehr
Arzt nötig nachts, am Wochenende oder an Feiertagen, keine Lebensgefahr116117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst

Beide Nummern sind kostenlos. Die Notaufnahme im Krankenhaus ist für echte Notfälle gedacht.

Häufige Fehler

  • Krankenkasse nicht rechtzeitig gewählt: Dann entscheidet der Arbeitgeber.
  • Familie nicht angemeldet: Die Familienversicherung gibt es nur auf Antrag.
  • Weiter mit der EHIC zum Arzt: Nach Arbeitsbeginn läuft die Behandlung über die deutsche Kasse.
  • Krankmeldung vergessen: Auch mit eAU müssen Sie den Arbeitgeber selbst informieren.

Bei uns versichert ab dem ersten Tag

Bei uns arbeiten Sie mit Arbeitsvertrag und voller Sozialversicherung – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Lohn beträgt ab 15,33 € pro Stunde brutto, als Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto. Wir helfen bei Umzug und Anmeldung, bei Bedarf kann eine Wohnung gestellt werden. Eine Vermittlungsgebühr zahlen Sie nicht.

Sehen Sie sich unsere Stellen an, zum Beispiel Lagerarbeiter (m/w/d), und nutzen Sie das Bewerbungsformular.

Häufige Fragen

Muss ich die Krankenversicherung selbst bezahlen?
Nein, nicht separat. Der Arbeitgeber behält Ihren Anteil vom Bruttolohn ein und überweist ihn zusammen mit seinem Anteil an die Krankenkasse. Die Beiträge werden je zur Hälfte geteilt.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttolohns, dazu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Die Hälfte trägt der Arbeitgeber.
Gilt meine EHIC aus Rumänien weiter, wenn ich in Deutschland arbeite?
Die EHIC ist für vorübergehende Aufenthalte gedacht. Sobald Sie in Deutschland beschäftigt sind, sind Sie nach EU-Recht im Beschäftigungsstaat versichert – also bei einer deutschen Krankenkasse.
Kann ich Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichern?
Ja, über die Familienversicherung, wenn sie in Deutschland wohnen und kein eigenes Einkommen über der Grenze haben (2026: 565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €).
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Melden Sie sich sofort beim Arbeitgeber krank und gehen Sie zum Arzt. Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch (eAU) an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Welche Nummer wähle ich nachts oder am Wochenende?
Bei Lebensgefahr die 112. Wenn Sie einen Arzt brauchen und die Praxen geschlossen sind, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Beide Nummern sind kostenlos.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
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Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

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