Kaum sind Sie in Deutschland angekommen, fragt die Personalabteilung nach zwei Nummern: der Steuer-ID und der Sozialversicherungsnummer. Beide sind schnell zu bekommen, aber wer sie nicht kennt, verliert im ersten Monat leicht Geld. Hier finden Sie alles Wichtige auf einen Blick.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung.
Kurz gesagt: Die Steuer-ID (11 Ziffern) kommt nach der Anmeldung automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern – meist innerhalb weniger Wochen. Die Sozialversicherungsnummer wird vergeben, sobald der Arbeitgeber Sie bei der Krankenkasse anmeldet; der Nachweis kommt ebenfalls per Post. Fehlt die Steuer-ID, rechnet der Arbeitgeber oft vorübergehend mit Steuerklasse VI ab. Beide Nummern gelten ein Leben lang – heben Sie die Briefe gut auf.
Die zwei Nummern im Überblick
| Steuer-ID | Sozialversicherungsnummer | |
|---|---|---|
| Offizieller Name | Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) | Versicherungsnummer der Rentenversicherung |
| Aussehen | 11 Ziffern | 12 Zeichen (Ziffern und ein Buchstabe) |
| Wer vergibt sie? | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) | Deutsche Rentenversicherung |
| Wann? | Nach der Anmeldung beim Bürgeramt | Bei der ersten Anmeldung zur Sozialversicherung |
| Wofür? | Lohnsteuer, Steuererklärung, Bank, Kindergeld | Rente, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung |
| Gültigkeit | Lebenslang | Lebenslang |
Steuer-ID: so bekommen Sie sie
- Anmeldung beim Bürgeramt: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug melden Sie Ihre Adresse an. Wie das geht, steht in Umzug und Anmeldung.
- Automatischer Brief: Die Meldebehörde gibt Ihre Daten an das BZSt weiter. Das BZSt schickt die Steuer-ID per Post an Ihre Meldeadresse – erfahrungsgemäß meist nach zwei bis vier Wochen.
- Name am Briefkasten: Achten Sie darauf, dass Ihr Name am Briefkasten steht. Sonst geht der Brief zurück.
Brief verloren oder nicht angekommen? Sie können die Steuer-ID beim BZSt erneut anfordern – über das Online-Formular auf bzst.de oder schriftlich. Die Nummer wird aus Datenschutzgründen nur per Post an die gemeldete Adresse geschickt, nicht am Telefon genannt. Wenn Sie schon einmal in Deutschland gearbeitet haben, steht Ihre Steuer-ID auch auf alten Lohnsteuerbescheinigungen oder Steuerbescheiden.
Die Steuer-ID ändert sich nie – auch nicht nach einem Umzug, einer Heirat oder Jahren im Ausland.
Sozialversicherungsnummer: so bekommen Sie sie
Die Sozialversicherungsnummer (oft „SV-Nummer“ oder „Rentenversicherungsnummer“) müssen Sie in der Regel nicht selbst beantragen:
- Zum Arbeitsbeginn wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse und nennen sie dem Arbeitgeber. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Krankenversicherung.
- Der Arbeitgeber meldet Sie bei der Krankenkasse an. Haben Sie noch keine Nummer, fordert die Krankenkasse sie bei der Deutschen Rentenversicherung an.
- Die Rentenversicherung schickt Ihnen einen Versicherungsnummernachweis per Post. So heißt der frühere Sozialversicherungsausweis seit 2023 offiziell.
Möchten Sie die Nummer schneller haben, können Sie sich auch selbst an Ihre Krankenkasse oder eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bei Verlust des Nachweises stellt die Rentenversicherung einen neuen aus.
Was der Arbeitgeber am ersten Tag braucht
Bringen Sie zum Arbeitsbeginn möglichst Folgendes mit:
- Pass oder Personalausweis – bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich den Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis (für Ukrainer etwa die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder die Fiktionsbescheinigung).
- Steuer-ID und Geburtsdatum – damit ruft der Arbeitgeber Ihre Steuerdaten ab.
- Sozialversicherungsnummer, falls schon vorhanden.
- Name Ihrer Krankenkasse bzw. die Mitgliedsbescheinigung.
- IBAN für den Lohn – siehe Girokonto eröffnen.
- Meldebescheinigung, falls verlangt.
Fehlt etwas davon, können Sie trotzdem anfangen. Reichen Sie die Nummern nach, sobald die Briefe da sind – je schneller, desto weniger Ärger mit der Lohnabrechnung.
ELStAM: Wie der Arbeitgeber Ihre Steuerklasse erfährt
ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Das ist eine Datenbank der Finanzverwaltung. Mit Ihrer Steuer-ID und Ihrem Geburtsdatum ruft der Arbeitgeber dort ab:
- Ihre Steuerklasse,
- Kinderfreibeträge,
- Ihre Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer (aus Ihren Angaben bei der Anmeldung),
- eventuelle Freibeträge.
Sie selbst müssen dafür nichts einreichen. Ändert sich etwas (Heirat, Kind, Kirchenaustritt), läuft das über die Meldebehörde oder das Finanzamt.
Was passiert, wenn die Steuer-ID fehlt?
Ohne Steuer-ID kann der Arbeitgeber keine ELStAM abrufen. Dann gilt:
- Grundsätzlich wird nach Steuerklasse VI abgerechnet. Das ist die ungünstigste Klasse – es wird deutlich mehr Lohnsteuer einbehalten.
- Ausnahme (§ 39c EStG): Wenn Sie nichts dafür können, dass die Steuer-ID noch fehlt – etwa weil Sie gerade erst zugezogen sind –, darf der Arbeitgeber bis zu drei Monate mit Ihrer voraussichtlichen Steuerklasse (z. B. I) rechnen. Liegt die ID danach immer noch nicht vor, muss er rückwirkend Klasse VI anwenden.
- Das Geld ist nicht verloren. Sobald die Steuer-ID da ist, korrigiert der Arbeitgeber die weiteren Abrechnungen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie sich spätestens mit der Steuererklärung zurück.
Wie sich Lohnsteuer und Sozialabgaben auf Ihr Netto auswirken, erklärt unser Artikel Brutto und Netto.
Lohnsteuerklassen kurz erklärt
| Klasse | Für wen? |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, auch Verheiratete, deren Partner nicht in Deutschland lebt (Regelfall) |
| II | Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen |
| V | Verheiratete, Partner hat Klasse III |
| VI | Zweit- und Nebenjob – oder vorübergehend ohne Steuer-ID |
Tipp für Verheiratete aus der EU: Lebt Ihr Ehepartner noch in Rumänien, Bulgarien, Polen oder einem anderen EU-/EWR-Staat, bekommen Sie zunächst meist Klasse I. Unter bestimmten Voraussetzungen können EU-Bürger beim Finanzamt die günstigere Behandlung als Ehepaar beantragen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einkommen beider Partner ab – fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein nach.
Briefe gut aufbewahren
Die Briefe mit Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer brauchen Sie immer wieder: beim nächsten Arbeitgeber, bei der Bank, beim Kindergeld, bei der Steuererklärung und später für die Rente – auch wenn Sie längst wieder im Heimatland leben.
- Bewahren Sie die Originale zu Hause in einer Mappe auf.
- Machen Sie ein Foto oder einen Scan und speichern Sie es sicher.
- Geben Sie die Nummern nur an Arbeitgeber, Behörden, Krankenkasse und Bank weiter – nicht an Fremde in Chats oder über Social Media. Mehr Warnsignale: Betrug bei Jobangeboten erkennen.
Checkliste
- Wohnung beziehen und innerhalb von zwei Wochen anmelden.
- Namen am Briefkasten anbringen.
- Krankenkasse wählen und dem Arbeitgeber nennen.
- Steuer-ID-Brief abwarten (meist zwei bis vier Wochen) und sofort an den Arbeitgeber weitergeben.
- Versicherungsnummernachweis abwarten und Nummer weitergeben.
- Erste Lohnabrechnung prüfen: Stimmt die Steuerklasse?
- Beide Briefe sicher aufbewahren.
Einen vollständigen Überblick für die ersten Wochen bietet unsere Checkliste für die ersten Schritte in Deutschland.
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