Arbeit in Deutschland für Paare: gemeinsam starten

Viele möchten nicht allein nach Deutschland gehen, sondern zusammen mit Partnerin oder Partner. Das ist möglich – wenn beide in Deutschland arbeiten dürfen. Hier erfahren Sie, worauf Paare und Ehepaare achten sollten.

Kurz gesagt: Ja, Paare und Ehepaare können gemeinsam in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist, dass beide ein Recht auf Arbeit haben – etwa einen EU-Pass, vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG oder als Ehepartner eines EU-Bürgers. Jede Person bewirbt sich selbst und erhält einen eigenen Arbeitsvertrag.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Jeder bewirbt sich selbst

Auch wenn Sie als Paar kommen: Ein Arbeitsvertrag ist immer persönlich. Deshalb füllt jede Person einen eigenen Fragebogen aus. Das dauert jeweils etwa eine Minute.

So geht es am einfachsten:

  • Beide Bewerbungen möglichst am selben Tag absenden.
  • In beiden Fragebögen angeben, dass Sie als Paar kommen, und den Namen des Partners nennen.
  • Für jede Person das eigene Ausweisdokument bereithalten.
  • Ehrlich angeben, welche Erfahrung jeder hat – zum Beispiel er mit Staplerschein, sie ohne Erfahrung oder umgekehrt.

Passende Tätigkeiten für Paare gibt es bei uns mehrere: Lagerarbeiter (m/w/d), Staplerfahrer (m/w/d) und Produktionshelfer (m/w/d). Alle Stellen sind für alle Geschlechter offen.

Beide brauchen ein eigenes Recht auf Arbeit

Das ist der wichtigste Punkt. Prüfen Sie für jede Person einzeln, ob sie in Deutschland arbeiten darf:

SituationDarf arbeiten?
Beide haben einen EU-Pass oder EU-PersonalausweisJa, beide
Einer hat einen EU-Pass, der Ehepartner nicht (z. B. Pass der Republik Moldau)In der Regel ja, über den Familiennachzug zu EU-Bürgern
Beide aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder FiktionsbescheinigungJa, wenn die Erwerbstätigkeit erlaubt ist
Einer mit Aufenthaltstitel, der Arbeit erlaubtJa, diese Person; für den Partner gilt der eigene Status
Unverheiratet, nur einer hat ein Recht auf ArbeitDer andere Partner in der Regel nicht

Ehepartner eines EU-Bürgers

Häufig hat ein Partner einen rumänischen oder bulgarischen Pass, der andere nur einen moldauischen. Nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU darf der Ehepartner eines EU-Bürgers, der in Deutschland arbeitet, hier ebenfalls leben und arbeiten. In der Praxis wird meist die Aufenthaltskarte oder die Bescheinigung über die Antragstellung verlangt. Wie das genau abläuft, lesen Sie im Artikel Familiennachzug zu EU-Bürgern.

Wichtig: Das gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für unverheiratete Paare gibt es diesen Anspruch nicht. Einen Überblick über alle Fälle finden Sie unter Wer darf in Deutschland arbeiten?

Gemeinsamer Einsatzort

Natürlich möchten Paare am selben Ort arbeiten. Wir versuchen, Paare am selben Standort einzusetzen. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht: Es hängt davon ab, wo gerade Personal gebraucht wird und welche Qualifikation jeder mitbringt.

Unsere Einsatzorte liegen in Göttingen, Hannover, Paderborn, Gütersloh und aktuell vor allem in Diemelstadt in Nordhessen. Dort werden derzeit 30 Lagerarbeiter (m/w/d) gesucht – für Paare kann das eine gute Möglichkeit sein, gemeinsam zu starten.

Der Lohn ist für beide gleich geregelt: ab 15,33 € pro Stunde brutto, für Staplerfahrer (m/w/d) ab 16,08 € pro Stunde brutto.

Unterkunft für Paare

Auf Wunsch kann eine Unterkunft gestellt werden. Bitte beachten Sie:

  • Ein gemeinsames Zimmer oder eine eigene Wohnung für das Paar können wir nicht zusagen.
  • Sagen Sie im Gespräch offen, dass Sie als Paar kommen und was Ihnen wichtig ist.
  • Viele Paare suchen nach den ersten Wochen selbst eine Mietwohnung. Mehr dazu unter Unterkunft.

Mit Kindern nach Deutschland

Wenn Kinder mitkommen, sollten Sie früh planen:

  • Kindergeld: Wer in Deutschland arbeitet und wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bekommen. Details im Artikel Kindergeld für EU-Bürger.
  • Schule und Kita: In Deutschland besteht Schulpflicht. Einen Kitaplatz zu finden kann dauern – fragen Sie früh bei der Stadt oder Gemeinde nach.
  • Unterlagen: Geburtsurkunden der Kinder mitbringen, je nach Land mit Apostille und Übersetzung.
  • Betreuung: Überlegen Sie vorher, wie die Kinderbetreuung organisiert wird, wenn beide arbeiten.

Anmeldung und erste Schritte

Nach dem Einzug melden sich beide Partner (und die Kinder) innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt an. Dafür braucht man die Wohnungsgeberbestätigung. Danach kommt für jede Person die Steuer-ID per Post – das kann einige Wochen dauern. Jeder Partner braucht außerdem:

  • eine eigene Krankenkasse,
  • ein Bankkonto für den Lohn (ein gemeinsames Konto ist möglich, oft ist ein eigenes Konto einfacher),
  • die eigene Sozialversicherungsnummer.

Wir helfen beim Umzug und bei der Anmeldung. Alle Schritte finden Sie unter Umzug und Anmeldung.

Tipps für Paare

  1. Dokumente doppelt prüfen: Pässe beider Partner gültig? Heiratsurkunde vorhanden, ggf. mit Apostille?
  2. Gleichzeitig bewerben: So lassen sich Einsatzort und Startdatum leichter abstimmen.
  3. Ehrlich über Erfahrung sprechen: Jeder wird nach eigener Qualifikation eingesetzt.
  4. Finanzen planen: Für die ersten Wochen etwas Geld zurücklegen – der erste Lohn wird nicht sofort, sondern erst mit der ersten Lohnabrechnung gezahlt.
  5. Deutsch lernen: Wer schon etwas Deutsch kann, hat mehr Auswahl. Tipps unter Arbeit ohne Deutschkenntnisse.

Für Bewerberinnen und Bewerber ist unser Service kostenlos – es gibt keine Vermittlungsgebühr.

Jetzt gemeinsam bewerben

Schauen Sie sich die aktuellen Stellen an und füllen Sie dann beide den Fragebogen aus. Wir melden uns in der Regel innerhalb von etwa 24 Stunden an Werktagen und besprechen mit Ihnen, wie Sie als Paar am besten starten.

Häufige Fragen

Können wir uns als Paar gemeinsam bewerben?
Jede Person füllt einen eigenen Fragebogen aus, denn jeder erhält einen eigenen Arbeitsvertrag. Schreiben Sie in beiden Bewerbungen, dass Sie als Paar kommen – dann berücksichtigen wir das bei der Planung.
Arbeiten wir am selben Ort?
Wir versuchen, Paare am selben Standort einzusetzen. Eine Garantie können wir nicht geben, weil das vom Bedarf der Kundenbetriebe und von Ihrer Qualifikation abhängt.
Mein Mann hat einen rumänischen Pass, ich nur einen moldauischen. Darf ich arbeiten?
Als Ehepartnerin eines EU-Bürgers, der in Deutschland arbeitet, dürfen Sie in der Regel ebenfalls arbeiten. Grundlage ist das Freizügigkeitsrecht. Die Einzelheiten stehen in unserem Artikel zum Familiennachzug.
Bekommen wir eine gemeinsame Unterkunft?
Auf Wunsch kann eine Unterkunft gestellt werden. Ein gemeinsames Zimmer oder eine eigene Wohnung für das Paar können wir nicht zusagen. Sprechen Sie Ihren Wunsch im Gespräch offen an.
Gilt das auch für unverheiratete Paare?
Ja, wenn beide selbst ein Recht auf Arbeit in Deutschland haben, zum Beispiel einen EU-Pass. Ein Aufenthaltsrecht über den Partner gibt es ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft in der Regel nicht.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
Welches Dokument haben Sie?

Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

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