Familiennachzug: Ehepartner ohne EU-Pass nach Deutschland holen

25. September 2026

Wenn ein Ehepartner einen EU-Pass hat und in Deutschland arbeitet, dürfen der andere Ehepartner und die Kinder hier leben und arbeiten – auch mit einem Pass aus der Republik Moldau, der Ukraine oder einem anderen Land.

Familie mit Koffern vor einem Wohnhaus in Deutschland
KI-generiert

Viele Bewerber fragen uns: „Ich habe einen rumänischen Pass, meine Frau nur einen moldauischen. Können wir zusammen nach Deutschland ziehen?“ Die kurze Antwort: Ja. Das europäische Recht schützt Familien von EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land arbeiten. Hier erklären wir, wie das funktioniert und was zu tun ist.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Zuständig sind die örtlichen Behörden, deren Praxis sich unterscheiden kann. Stand: September 2026.

Wer mitkommen darf

Grundlage sind das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) und die EU-Richtlinie 2004/38/EG. Als Familienangehörige gelten:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner,
  • Kinder unter 21 Jahren – eigene Kinder und Kinder des Ehepartners,
  • ältere Kinder und Eltern, wenn ihnen Unterhalt gewährt wird.

Voraussetzung: Der Familienangehörige mit EU-Pass ist in Deutschland freizügigkeitsberechtigt, am einfachsten als Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag. Ein Mindesteinkommen für den Nachzug gibt es dann nicht.

Wichtig: Das gilt für Bürger anderer EU-Staaten, etwa Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen oder Polen. Ist der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger (zum Beispiel Spätaussiedler), gelten andere Regeln: nationales Visum über die Botschaft und in der Regel ein Deutschnachweis auf Niveau A1.

Sind Deutschkenntnisse nötig?

Nein. Für Ehepartner von EU-Bürgern schreibt das Gesetz keine Deutschkenntnisse vor. Das ist ein großer Unterschied zum Nachzug zu Deutschen oder zu Drittstaatsangehörigen, bei dem A1 meist Pflicht ist.

Einreise: Visum oder nicht?

  • Staatsangehörige der Republik Moldau mit biometrischem Pass und der Ukraine reisen visumfrei ein. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise meldet man sich bei der Ausländerbehörde, um das Aufenthaltsrecht bescheinigen zu lassen.
  • Wer ein Visum braucht, erhält ein spezielles Visum für Familienangehörige von EU-Bürgern. Es ist gebührenfrei und wird beschleunigt bearbeitet, meist innerhalb von zwei Wochen.
  • Wer bereits eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-Bürgers aus einem anderen EU-Staat hat, braucht kein Visum.

Die Praxis der Behörden ist nicht einheitlich: Manche verlangen trotz visumfreier Einreise ein Visum. Fragen Sie deshalb vorher bei der Ausländerbehörde am künftigen Wohnort nach. Wir sagen Ihnen, wo Sie sich melden.

Welche Unterlagen Sie brauchen

In der Regel:

  • Pass des Familienangehörigen,
  • Heiratsurkunde (bei Kindern die Geburtsurkunde), meist mit Apostille und deutscher Übersetzung,
  • Pass oder Ausweis des EU-Ehepartners,
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung des EU-Ehepartners,
  • Meldebescheinigung,
  • biometrisches Foto.

Tipp: Lassen Sie die Apostille auf der Heiratsurkunde schon im Heimatland anbringen. In Deutschland geht das nicht, und ohne Apostille kann sich das Verfahren verzögern.

Schritt für Schritt in Deutschland

  1. Anmeldung. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug meldet sich die ganze Familie beim Bürgeramt an, mit der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Mehr dazu unter Umzug und Anmeldung.
  2. Antrag auf Aufenthaltskarte. Bei der Ausländerbehörde des Wohnorts beantragt der Familienangehörige die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern. Bei Antragstellung gibt es in der Regel sofort eine Bescheinigung.
  3. Ausstellung. Die Behörde stellt die Aufenthaltskarte innerhalb von sechs Monaten aus, sie gilt fünf Jahre. Die Gebühr entspricht etwa der für einen deutschen Personalausweis; den genauen Betrag nennt die Behörde.

Die Karte bescheinigt das Aufenthaltsrecht nur – es besteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Darf der Ehepartner arbeiten?

Ja. Ehepartner von EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten, dürfen von Anfang an arbeiten, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis. Arbeitgeber verlangen in der Praxis meist die Aufenthaltskarte oder die Antragsbescheinigung. Deshalb lohnt es sich, den Antrag direkt nach der Anmeldung zu stellen.

So können bei uns beide Ehepartner arbeiten: zum Beispiel er als Staplerfahrer (m/w/d), sie in der Produktion oder im Lager.

Gemeinsam oder nacheinander umziehen?

Beides ist möglich. Oft ist es einfacher, wenn der Ehepartner mit EU-Pass zuerst kommt, die Arbeit beginnt, sich anmeldet und den Arbeitsvertrag hat. Mit diesen Unterlagen gelingt der Nachzug der Familie leichter. Wenn kein Visum nötig ist, kann die Familie auch gemeinsam einreisen.

Kinder und Schule

Kinder unter 21 Jahren sind ebenfalls Familienangehörige. In Deutschland gilt Schulpflicht: Nach der Anmeldung wird das Kind an einer Schule angemeldet. Das Schulamt der Stadt hilft weiter.

Was Sie vermeiden sollten

  • Scheinehe. Die Behörde kann prüfen, ob die Familie tatsächlich zusammenlebt. Eine Ehe nur für Papiere begründet kein Aufenthaltsrecht.
  • Angebote „Papiere gegen Geld“. Für den Familiennachzug zu EU-Bürgern braucht man keine Vermittler: Das Visum ist gebührenfrei, den Antrag stellt man selbst. Mehr zu Warnzeichen unter Wer darf in Deutschland arbeiten.

Wie wir Familien unterstützen

Wir helfen beim Umzug, bei der Anmeldung und den ersten Schritten in Deutschland. Auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden. Wenn Sie mit Familie kommen möchten, sagen Sie es dem Recruiter im Gespräch – wir berücksichtigen das bei Einsatzort und Wohnung.

Bereit? Füllen Sie das Bewerbungsformular aus, es dauert etwa eine Minute.

Häufige Fragen

Braucht die Ehefrau einen Deutschtest (A1)?
Nein. Für Familienangehörige von EU-Bürgern (außer Deutschen) sind keine Deutschkenntnisse vorgeschrieben. A1 wird in anderen Fällen verlangt, etwa beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen.
Darf die Ehefrau in Deutschland arbeiten?
Ja. Ehepartner von EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten, dürfen sofort arbeiten, eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. In der Praxis verlangen Arbeitgeber meist die Aufenthaltskarte oder die Bescheinigung über die Antragstellung.
Ist ein Visum für die Einreise nötig?
Staatsangehörige der Republik Moldau mit biometrischem Pass und der Ukraine reisen visumfrei ein. Alle anderen brauchen ein Visum für Familienangehörige von EU-Bürgern; es ist gebührenfrei und wird beschleunigt bearbeitet. Einige Behörden verlangen dennoch ein Visum – vorher bei der Ausländerbehörde nachfragen.
Können wir zusammen umziehen oder muss die Ehefrau später kommen?
Beides ist möglich. Oft zieht zuerst der Ehepartner mit EU-Pass um, beginnt zu arbeiten und findet eine Wohnung, danach folgt die Familie.
Wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Zählt das?
Einen Rechtsanspruch haben nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für unverheiratete Paare gibt es Ausnahmen nach Ermessen der Behörde mit Nachweis einer dauerhaften Beziehung. Sicherer ist es, vor dem Umzug standesamtlich zu heiraten.
Helfen Sie bei einer Wohnung für die Familie?
Ja, auf Wunsch kann eine Wohnung gestellt werden. Sagen Sie uns im Gespräch, dass Sie mit Familie umziehen möchten, dann berücksichtigen wir das bei Einsatzort und Wohnung.

Für EU-Bürger und Ukrainer

Bewerbung

Zuerst drei kurze Fragen. Persönliche Daten brauchen wir erst im zweiten Schritt.

  • Kostenlos für Bewerber
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Antwort innerhalb von 24 Std. an Werktagen
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Der biometrische Pass der Republik Moldau und Nichtbürgerpässe aus Lettland oder Estland erlauben allein keine Arbeit in Deutschland.

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