Kurz gesagt: Ja – mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland arbeiten, auch im Lager und auch über Zeitarbeit. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit braucht man nicht. Der vorübergehende Schutz ist aktuell bis zum 4. März 2027 verlängert.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Über Ihren Aufenthalt entscheidet allein die Ausländerbehörde.
Darf ich mit § 24 arbeiten?
Ja. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz) erlaubt grundsätzlich jede Beschäftigung und auch eine Ausbildung. Die Ausländerbehörde trägt bei der Erteilung ein, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Nach § 31 Beschäftigungsverordnung ist dafür keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig – der Arbeitgeber muss also keine Vorabprüfung beantragen.
Das gilt für alle Tätigkeiten, die wir anbieten: Lagerarbeiter (m/w/d), Staplerfahrer (m/w/d) und Produktionshelfer (m/w/d).
Wie lange gilt der Schutz?
Der Rat der EU hat den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460). Deutschland hat das mit einer Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung umgesetzt: Aufenthaltserlaubnisse nach § 24, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten bis zum 4. März 2027 fort – automatisch, ohne neuen Antrag. Das betrifft ausdrücklich auch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.
Wie es nach März 2027 weitergeht, entscheiden EU und Bundesregierung. Verfolgen Sie dazu die Informationen von BAMF und Ausländerbehörde.
Darf ich über Zeitarbeit arbeiten?
Ja. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt in seinen FAQ für Geflüchtete aus der Ukraine klar, dass Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 auch als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten dürfen.
Bei der Zeitarbeit haben Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister – in diesem Fall mit uns – und arbeiten in einem Kundenbetrieb, zum Beispiel in einem Logistiklager. Lohn, Sozialversicherung und Urlaub regelt Ihr Vertrag mit uns. Mehr dazu: Wer darf in Deutschland arbeiten?
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?
Für die Bewerbung selbst reicht zunächst unser kurzes Formular. Für den Arbeitsbeginn brauchen Sie:
- ukrainischen Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument,
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (elektronischer Aufenthaltstitel) oder eine Fiktionsbescheinigung mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“,
- Meldebescheinigung (Anmeldung beim Bürgeramt),
- Steuer-ID, Bankkonto und Krankenkasse, falls schon vorhanden,
- Führerschein und Staplerschein, falls vorhanden.
Tipp: Prüfen Sie den Eintrag zur Erwerbstätigkeit im Dokument. Steht dort etwas anderes oder fehlt der Vermerk, klären Sie das vor dem Arbeitsbeginn mit der Ausländerbehörde.
Bürgergeld, Jobcenter und Arbeit
Viele Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Leistungen vom Jobcenter. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, gilt:
- Melden Sie die Arbeitsaufnahme sofort beim Jobcenter bzw. bei der zuständigen Stelle und reichen Sie den Arbeitsvertrag ein.
- Einkommen wird auf die Leistungen angerechnet. Ein Teil des Lohns bleibt durch Freibeträge anrechnungsfrei; die genaue Berechnung macht die Behörde.
Für Menschen, die ab dem 1. April 2025 aus der Ukraine eingereist sind, hat die Bundesregierung einen Wechsel vom Bürgergeld zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf den Weg gebracht (sogenannter Rechtskreiswechsel). Ob und ab wann diese Regelung für Sie gilt, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt. Für die Erlaubnis zu arbeiten ändert das nichts.
Brauche ich Deutsch?
Für Helfertätigkeiten im Lager ist Deutsch nicht zwingend nötig. Viele Abläufe laufen über Handscanner, Zahlen und Barcodes. Wer einige Grundbegriffe kennt, hat es aber leichter – eine Wortliste finden Sie in unserem Artikel über den Kommissionierer im Lager. Mehr Tipps: Arbeit ohne Deutschkenntnisse.
Auf Wunsch führen wir das Gespräch mit Ihnen auf Russisch.
Umzug, Anmeldung und Unterkunft
Wenn Sie in einer anderen Stadt leben, helfen wir beim Umzug innerhalb Deutschlands und bei der Anmeldung. Gilt für Sie eine Wohnsitzauflage, klären Sie den Umzug vorher mit der Ausländerbehörde – wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen. Details: Umzug und Anmeldung.
Bei Bedarf kann eine Unterkunft gestellt werden.
Lohn und Einsatzorte
- Lagerarbeiter und Produktionshelfer (m/w/d): ab 15,33 € pro Stunde brutto
- Staplerfahrer (m/w/d): ab 16,08 € pro Stunde brutto
- Arbeitsvertrag, Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Den größten Bedarf haben wir aktuell in Diemelstadt (Hessen, Landkreis Waldeck-Frankenberg): Dort suchen wir 30 Lagerarbeiter (m/w/d) – mehr unter Arbeit in Diemelstadt. Weitere Standorte sind Paderborn, Gütersloh, Göttingen und Hannover. Alle Angebote: aktuelle Stellen.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Niemand kann Ihnen eine Arbeitserlaubnis verkaufen. Seriöse Personaldienstleister verlangen keine Vermittlungsgebühr – bei uns ist die Bewerbung für Sie kostenlos. Schicken Sie Fremden keine Originaldokumente.
Jetzt bewerben
Alle Informationen für Bewerberinnen und Bewerber aus der Ukraine finden Sie auf unserer Seite Bewerber aus der Ukraine. Oder füllen Sie direkt das Bewerbungsformular aus – wir melden uns bei Ihnen.